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Di, 10:35 Uhr
02.10.2012

Solaranlagen im Stadtgebiet

Im Bauausschuss wurde gestern aktuell u.a. über die Problematik Solaranlagen im Stadtgebiet von Ebeleben diskutiert. Dazu erreichte kn aus der Stadtverwaltung Ebeleben folgende Meldung..

Die Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet in Ebeleben existiert nun schon 20 Jahre und wurde auch schon mehrfach geändert, zuletzt 2004. Da die Thematik "Solaranlagen" in den letzten Jahren deutschlandweit immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, war das Sanierungsbüro "NH- Projektstadt" als langjähriger Partner der Stadt von Bürgermeister Uwe Vogt beauftragt worden, diesen Sachverhalt für die Zukunft einzuarbeiten und auch im Sanierungsgebiet zu ermöglichen. Ziel sei es dabei, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verwirklichen. Und so stellte der Stadtplaner Martin Günther aus Weimar erstmals wichtige Eckpunkte zur Photovoltaik bzw. zur Solarthermie im Sanierungsgebiet im Bauausschuss vor. Die derzeit bestehende Ebelebener Satzung beinhaltet den Verweis auf eine sinnvolle Energiesystemumstellung.

Solaranlagen im Stadtgebiet (Foto: P. Staudter) Solaranlagen im Stadtgebiet (Foto: P. Staudter)

Auf dem Bild vorn links ist Stadtplaner Martin Günther zu sehen.

Herr Günther ging auf Bewertungskriterien und Regelungsmöglichkeiten ein, zeigte auch positive und negative Beispiele aus der Praxis. Im Anschluss erläuterte der Stadtplaner denkbare Vorschläge für Ebeleben. So sollten die Anlagen als Aufdach- oder Indachinstallationen möglich sein, wichtig sei, dass die Anlagen als Rechteck gestaltet sind, und so kein Puzzle oder Flickenteppich entsteht. Außerdem sollten die Dachkonturen erkennbar sein, was durch einen Anlagenabstand von ca. 80 cm von Dachfirst, Dachtraufe und Dachrand gewährleistet werden würde. Zulässig sollten maximal zwei Anlagen gleichen Typus sein.

Eine Größenbeschränkung würde nicht vorgesehen, wichtiger ist die homogene Gestaltung und der Verzicht auf eine Aufständerung. Wichtige Details wie die symmetrische Anordnung, die farbliche Integration, die Oberflächengestaltung oder dachintegrierte Systeme wurden besprochen. Dabei soll die Grundform bzw. die Optik des Daches immer erkennbar bleiben. Abgelehnt wurde die Möglichkeit, Solaranlagen nur auf den nicht vom öffentlich Straßenraum aus einsehbaren Flächen zuzulassen. Das würde das Gleichbehandlungsprinzip verletzen. Und jeder habe nun mal nicht eine Südseite mit einer 30- Grad- Dachneigung zu diesen Konditionen vorzuweisen.
Umfangreich wurde auch die Materialverwendung bei Fenstern (Zulassung von Kunststoff) diskutiert und Vorschläge dazu erbracht.

Nach dem ersten positiven Eindruck der möglichen Änderungsmöglichkeiten wurde nun die Verwaltung beauftragt in Zusammenarbeit mit NH- Projektstadt einen neuen Entwurf für die Gestaltungssatzung vorzubereiten, der dann erneut im Fachausschuss beraten werden soll. Danach soll eine entsprechend geänderte Satzung den nachfolgenden Gremien Hauptausschuss und Stadtrat vorgelegt werden, um letztendlich beschlossen zu werden.

Danach wurde der Beschluss des Jahresantrages für die Stadtsanierung zur kommenden Stadtratssitzung am 11.10. zur Annahme empfohlen. Solche Maßnahmen wie der Abriss des Hauses hinter dem Ratskeller mit entsprechender Freiflächengestaltung, die Weiterführung der Sanierung des Schlossparks oder die Erneuerung der Nordfassade des Rathauses inklusive Weiterführung des Fensteraustausches sind gewünschte Schwerpunkte der kommenden Jahre.
Text: U. Vogt Bild: P. Staudter
Autor: khh

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