eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 16:50 Uhr
17.10.2012

Beitritt empfohlen

Der Kreisausschuss des Kyffhäuserkreises hatte heute, neben den Protokollarien, nur einen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil. Dabei ging es um Landschaftspflege.

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag der Mitgliedschaft des Kyffhäuserkreises im Landschaftspflegeverband „Südharz/ Kyffhäuser“ e.V. (Sitz in Sundhausen/ Stadt Nordhausen) zu zustimmen. Die Finanzierung sei gesichert so Landrätin Antje Hochwind (SPD).

Hintergrund: Aus der Begründung
Im Jahre 2011 wurde der Landschaftspflegeverband „Südharz/Kyffhäuser“ e. V. gegründet und auf der Mitgliederversammlung am 23.01.2012 auch die Beitragssatzung beschlossen.

Neben Landwirten und Kommunen des Landkreises Nordhausen haben auch mehrere Bewirtschafter und Gemeindevertreter des Kyffhäuserkreises ihre Bereitschaft zur Mitgliedschaft im neu gegründeten Landschaftspflegeverband bekundet. Die Aufgabenschwerpunkte des Verbandes bestehen vor allem in der Unterstützung der Landnutzer und Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln, in der Beratung der Landwirte, der Organisation und Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zur Erhaltung der gebietstypischen Kulturlandschaft und der Initiierung von Vermarktungsprojekten. Die geplanten Vorhaben
sollen vor allem durch die Beantragung von Fördermitteln und die Mitgliedsbeiträge finanziert werden.


Klaus Mehle (SPD) hatte zuvor in der Diskussion angemahnt, sich vor der Zustimmung im Kreistag nochmals das Finanzierungskonzept zeigen zu lassen. So gut und wichtig die Aufgabe ist, andere Pflegeverbände seien schon wegen der Finanzierung gescheitert.

Sigrid Rößner (Die Linke) fragte an, ob nicht der Beitritt der Kommunen reiche. Dr. Michael Fruth vom Umweltamt führte an, der Kreis ist im Rahmen des Großprojekts Kyffhäuser bereits verpflichtet, für die Pflege zu sorgen. In einem Pflegeverband könnte man nochmals auf Fördermittel zurück greifen, an die der Kreis sonst nicht ran käme.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)