Mo, 22:52 Uhr
12.11.2012
Gelungener Widerspruch
Im Jugendhilfeausschuss des Kyffhäuserkreises galt es heute zwei Beschlüsse zu fassen. Mit dabei ein Widerspruch der Jugendfeuerwehr Sondershausen.
Der Widerspruch der Kreisjugendfeuerwehr Sondershausen e.V. richtete sich gegen die Ablehnung bei der Förderung der Ferienfreizeit für 2012.
Der Antrag war ursprünglich abgelehnt worden, weil die Mittel nicht für alle Vorhaben reichte und eine Prämisse des Jugendhilfeausschusses, die Ferienfreizeit sollte im Kyffhäuserkreis realisiert werden, nicht gegeben war. Die Kreisjugendfeuerwehr hatte im Sommer ein Zeltlager in Stolberg / Harz durchgeführt.
Da durch andere Maßnahmen Geld zurückfloss, weil nicht alle Maßnahmen im vollen Umfang realisiert wurden, waren wieder Mittel frei, die vergeben werden konnten. Dadurch war man neu in der Lage, der Jugendfeuerwehr 600 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Cornelia Kraffzick, und die anwesende Landrätin, Antje Hochwind (beide SPD), unterstrichen die wichtige Aufgabe der Jugendfeuerwehren und hatten die Gewährung befürwortet.
Marion Haas (Die Linke) regte an, die Kriterien für die Vergabe zu überprüfen, ob es noch sinnvoll sein, dass die Beschränkung nur für im Kyffhäuserkreis (oder Partnerstädten) durchgeführte Ferienfreizeiten zu fördern. Schließlich gäbe es auch bedürftige Kinder, die sonst kaum noch aus dem Kyffhäuserkreis raus kommen.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss, bei einer Gegenstimme, den Jugendhilfeplan Jugendförderplan 2008 - 2012 für das Jahr 2013 zu verlängern. Alle Maßnahmen und finanzielle Mittel gelten mindestens in der Höhe der im Jahr 2012 bereitgestellten Haushaltsmittel.
Hintergrund
Der zur Zeit noch existierende Jugendförderplan 2008 – 2012 soll um ein weiteres Jahr Bestand haben, da durch die zur Zeit zu erarbeitende Förderrichtlinie Schulsozialarbeit im Freistaat Thüringen und in diesem Zusammenhang die eventuelle Überarbeitung der Förderrichtlinie Örtliche Jugendförderung des Freistaates Thüringen zu rechnen ist und somit noch keine Aussagen über eventuelle Auswirkungen auf den Kyffhäuserkreis und die zukünftige Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
getroffen werden können.
Da der Verwaltung des Jugendamtes für Richtlinienänderungen noch keine Vorschläge der Umsetzung vorliegen, sollen für das Jahr 2013 die Maßnahmen und finanziellen Mittel weiterhin in mindestens der Höhe wie im Haushaltsjahr 2012 bereitgestellt werden.
Autor: khhDer Widerspruch der Kreisjugendfeuerwehr Sondershausen e.V. richtete sich gegen die Ablehnung bei der Förderung der Ferienfreizeit für 2012.
Der Antrag war ursprünglich abgelehnt worden, weil die Mittel nicht für alle Vorhaben reichte und eine Prämisse des Jugendhilfeausschusses, die Ferienfreizeit sollte im Kyffhäuserkreis realisiert werden, nicht gegeben war. Die Kreisjugendfeuerwehr hatte im Sommer ein Zeltlager in Stolberg / Harz durchgeführt.
Da durch andere Maßnahmen Geld zurückfloss, weil nicht alle Maßnahmen im vollen Umfang realisiert wurden, waren wieder Mittel frei, die vergeben werden konnten. Dadurch war man neu in der Lage, der Jugendfeuerwehr 600 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Cornelia Kraffzick, und die anwesende Landrätin, Antje Hochwind (beide SPD), unterstrichen die wichtige Aufgabe der Jugendfeuerwehren und hatten die Gewährung befürwortet.
Marion Haas (Die Linke) regte an, die Kriterien für die Vergabe zu überprüfen, ob es noch sinnvoll sein, dass die Beschränkung nur für im Kyffhäuserkreis (oder Partnerstädten) durchgeführte Ferienfreizeiten zu fördern. Schließlich gäbe es auch bedürftige Kinder, die sonst kaum noch aus dem Kyffhäuserkreis raus kommen.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss, bei einer Gegenstimme, den Jugendhilfeplan Jugendförderplan 2008 - 2012 für das Jahr 2013 zu verlängern. Alle Maßnahmen und finanzielle Mittel gelten mindestens in der Höhe der im Jahr 2012 bereitgestellten Haushaltsmittel.
Hintergrund
Der zur Zeit noch existierende Jugendförderplan 2008 – 2012 soll um ein weiteres Jahr Bestand haben, da durch die zur Zeit zu erarbeitende Förderrichtlinie Schulsozialarbeit im Freistaat Thüringen und in diesem Zusammenhang die eventuelle Überarbeitung der Förderrichtlinie Örtliche Jugendförderung des Freistaates Thüringen zu rechnen ist und somit noch keine Aussagen über eventuelle Auswirkungen auf den Kyffhäuserkreis und die zukünftige Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
getroffen werden können.
Da der Verwaltung des Jugendamtes für Richtlinienänderungen noch keine Vorschläge der Umsetzung vorliegen, sollen für das Jahr 2013 die Maßnahmen und finanziellen Mittel weiterhin in mindestens der Höhe wie im Haushaltsjahr 2012 bereitgestellt werden.