Fr, 15:30 Uhr
07.12.2012
Geschenke zu Weihnachten
Wer persönlich schenken möchte, kauft rechtzeitig und mit Bedacht. Was aber, wenn das Präsent dann doch nicht das Richtige ist - nicht gefällt, nicht passt oder gar einen Mangel aufweist? Kann man das Gekaufte später reklamieren, umtauschen oder einfach zurückgeben...
Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, kann man innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren reklamieren, stellt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen klar. Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis zurückerhält oder mindern kann, müsse er dem Händler die Möglichkeit geben zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
Das trifft auch auf Weihnachtsmarktkäufe zu. Wichtig sei, sich Name und Adresse des Händlers zu merken, um später einen Ansprechpartner zu haben. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar an jedem Stand angebracht sein. Auch der Kaufbeleg sollte aufgehoben werden.
Hartnäckig hält sich nach wie vor das Gerücht, man könne jeden Kauf innerhalb kurzer Zeit widerrufen und sein Geld zurückerhalten. Auch wenn viele Händler aus Kulanz großzügige Umtauschmöglichkeiten anbieten: gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Wer sich nicht sicher ist, ob er mit dem Geschenk das Richtige trifft, sollte vor dem Kauf eine Umtauschmöglichkeit vereinbaren und sich das am besten schriftlich, bspw. auf dem Kassenbon, bestätigen lassen.
Bei Fragen und Problemen rund um Kauf, Gewährleistung und Umtausch kann man sich an jede Verbraucherberatungsstelle in Thüringen wenden. Adressen und Öffnungszeiten findet man im Internet unter www.vzth.de .
Autor: psgWenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, kann man innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren reklamieren, stellt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen klar. Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis zurückerhält oder mindern kann, müsse er dem Händler die Möglichkeit geben zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
Das trifft auch auf Weihnachtsmarktkäufe zu. Wichtig sei, sich Name und Adresse des Händlers zu merken, um später einen Ansprechpartner zu haben. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar an jedem Stand angebracht sein. Auch der Kaufbeleg sollte aufgehoben werden.
Hartnäckig hält sich nach wie vor das Gerücht, man könne jeden Kauf innerhalb kurzer Zeit widerrufen und sein Geld zurückerhalten. Auch wenn viele Händler aus Kulanz großzügige Umtauschmöglichkeiten anbieten: gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Wer sich nicht sicher ist, ob er mit dem Geschenk das Richtige trifft, sollte vor dem Kauf eine Umtauschmöglichkeit vereinbaren und sich das am besten schriftlich, bspw. auf dem Kassenbon, bestätigen lassen.
Bei Fragen und Problemen rund um Kauf, Gewährleistung und Umtausch kann man sich an jede Verbraucherberatungsstelle in Thüringen wenden. Adressen und Öffnungszeiten findet man im Internet unter www.vzth.de .
