So, 00:43 Uhr
30.12.2012
Revitalisierung von Brachflächen
Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Kyffhäuser informiert zur Revitalisierung von Brachflächen und erinnert an einen Termin.
Für die Entwicklung des ländlichen Raumes steht die Richtlinie Revitalisierung von Brachflächen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- Inwertsetzung brach gefallener ehemaliger Gewerbestandorte, landwirtschaftlicher Betriebsflächen oder anderweitig vorgenutzter Grundstücke im Siedlungszusammenhang durch Abriss, Beräumung und Entsorgung (ohne Altlasten) sowie Wiederherstellung der Fläche (Bodenauftrag, Rasensaat).
- Ausgaben für die Erstellung von Entwicklungskonzepten
Weiterhin ist eine Nachnutzung der beräumten Fläche
- zur Verbesserung der Infrastruktur,
- zur Erhöhung der touristischen Anziehungskraft der Region,
- zur Weiterentwicklung der naturräumlichen Ausstattung sowie
- zur Verbesserung der Umwelt
Vorraussetzung für die Förderung.
Maßnahmen von Primärerzeugern landwirtschaftlicher Produkte, die die revitalisierte Fläche landwirtschaftlich nachnutzen wollen, sind nicht förderfähig.
Antragsteller können bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuwendung bewilligt bekommen. Bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung bezieht sich dies auf netto. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Für eine Umsetzung einer
geplanten Maßnahme im Jahr 2013 sind die Antragsunterlagen bis zum 15. Januar 2013 bei der RAG Kyffhäuser e.V. einzureichen.
RAG Kyffhäuser e.V.
LEADER-Management
c/o LEG Thüringen
Daniela Ott-Wippern/ Telefon: 0361 5603 236
Mainzerhofstr. 12
99084 Erfurt
Nach Bewilligung eines Antrages kann mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt nur bei Negativ-Auskunft aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) bzw. bei Nachweis der Altlastenfreistellung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Vorhaben, die mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 € veranschlagt werden.
Ihr LEADER-Management sendet Ihnen gerne die Antragsunterlagen zu!
Autor: khhFür die Entwicklung des ländlichen Raumes steht die Richtlinie Revitalisierung von Brachflächen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- Inwertsetzung brach gefallener ehemaliger Gewerbestandorte, landwirtschaftlicher Betriebsflächen oder anderweitig vorgenutzter Grundstücke im Siedlungszusammenhang durch Abriss, Beräumung und Entsorgung (ohne Altlasten) sowie Wiederherstellung der Fläche (Bodenauftrag, Rasensaat).
- Ausgaben für die Erstellung von Entwicklungskonzepten
Weiterhin ist eine Nachnutzung der beräumten Fläche
- zur Verbesserung der Infrastruktur,
- zur Erhöhung der touristischen Anziehungskraft der Region,
- zur Weiterentwicklung der naturräumlichen Ausstattung sowie
- zur Verbesserung der Umwelt
Vorraussetzung für die Förderung.
Maßnahmen von Primärerzeugern landwirtschaftlicher Produkte, die die revitalisierte Fläche landwirtschaftlich nachnutzen wollen, sind nicht förderfähig.
Antragsteller können bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuwendung bewilligt bekommen. Bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung bezieht sich dies auf netto. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Für eine Umsetzung einer
geplanten Maßnahme im Jahr 2013 sind die Antragsunterlagen bis zum 15. Januar 2013 bei der RAG Kyffhäuser e.V. einzureichen.
RAG Kyffhäuser e.V.
LEADER-Management
c/o LEG Thüringen
Daniela Ott-Wippern/ Telefon: 0361 5603 236
Mainzerhofstr. 12
99084 Erfurt
Nach Bewilligung eines Antrages kann mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt nur bei Negativ-Auskunft aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) bzw. bei Nachweis der Altlastenfreistellung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Vorhaben, die mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 € veranschlagt werden.
Ihr LEADER-Management sendet Ihnen gerne die Antragsunterlagen zu!