Di, 19:45 Uhr
15.01.2013
Keine Schuldenfalle
Das Leben wird immer teurer und bei vielen reicht das Gehalt nicht aus. Wer sich ein Haus oder ein neues Auto kaufen möchte, der ist meist auf Finanzierungen angewiesen. Doch bei der Kreditaufnahme schnappt die Schuldenfalle nur allzu schnell zu. Wer klug rechnet und genau vergleicht, der hat nichts zu befürchten...
Schuldenfalle (Foto: George Doyle/Stockbyte/Thinkstock)
Sollten Sie sich für die Aufnahme eines Kredits entscheiden, dann gilt es, wie bei jedem Angebot, die Offerten der einzelnen Banken und Kreditanbieter einander gegenüberzustellen. Wichtigstes Merkmal beim Kreditvergleich ist der effektive Jahreszins, in dem alle Kosten vereint sind. Seiten wie Kredit-Fachwissen.de helfen Ihnen dabei, die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen und sich für das günstigste Modell zu entscheiden.
Komplett verzichten sollten Sie auf Kreditangebote, bei denen Sie als Kreditnehmer in Vorkasse gehen müssen. Diese Praxis ist mehr als unseriös. Sie sollten, sofern überhaupt notwendig, erst dann eine Vermittlungsgebühr zahlen, nachdem Sie die vereinbarte Summe erhalten haben. Und auch diese zusätzliche Vergütung sollte im Vertrag ganz genau schriftlich geregelt sein.
Sollten Sie trotz aller Vorsicht einen Kredit abgeschlossen haben, der sich im Nachhinein als ungünstig erweist, dann haben Sie das Recht, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sofern Sie fristgerecht binnen zwei Wochen nach der Aushändigung einer sogenannten Widerrufsbelehrung den Vertrag widerrufen. Sollten Sie keinerlei Belehrung erhalten haben, dann gilt dieses Recht sogar unbegrenzt.
Autor: red
Schuldenfalle (Foto: George Doyle/Stockbyte/Thinkstock)
Vergleichen Sie die besten Angebote
Wer plant einen Kredit aufzunehmen, der sollte sich im Vorfeld gründlich über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Finanzierung informieren. Dabei ist es insbesondere von großer Wichtigkeit, die eigene finanzielle Lage richtig einzuschätzen. Damit Sie sich nicht über Jahre hinweg verschulden, sollten Sie sich klar werden, welche regelmäßigen Belastungen Sie monatlich tragen können. Dabei sollten Sie nicht vergessen, eventuelle Veränderungen oder Preissteigerungen mit in Ihre Rechnungen einzubeziehen. Als Faustregel gilt: Eine monatliche Kreditrate sollte fünfzehn Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen.Sollten Sie sich für die Aufnahme eines Kredits entscheiden, dann gilt es, wie bei jedem Angebot, die Offerten der einzelnen Banken und Kreditanbieter einander gegenüberzustellen. Wichtigstes Merkmal beim Kreditvergleich ist der effektive Jahreszins, in dem alle Kosten vereint sind. Seiten wie Kredit-Fachwissen.de helfen Ihnen dabei, die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen und sich für das günstigste Modell zu entscheiden.
Wann Sie vorsichtig sein sollten
Wird der Kredit von der Bank verweigert, dann wenden sich viele Thüringer in ihrer Not an private Kreditvermittler. Doch hier sollten Sie besonders aufmerksam sein, denn ein solcher Kredit kann Sie am Ende teuer zu stehen kommen. Neben hohen Zinsen und einer oftmals nicht unerheblichen Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer privaten Kreditvermittlung nicht selten eine hohe Provision fällig. Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung daher auf jeden Fall eine genaue Kalkulation der finalen Kosten aufstellen, damit Sie nicht böse überrascht werden. In keinem Fall sollten Sie ein Blanko-Dokument unterzeichnen. Prüfen Sie alle Unterlagen sorgfältig auf ihre Vollständigkeit, bevor Sie eine Unterschrift leisten.Komplett verzichten sollten Sie auf Kreditangebote, bei denen Sie als Kreditnehmer in Vorkasse gehen müssen. Diese Praxis ist mehr als unseriös. Sie sollten, sofern überhaupt notwendig, erst dann eine Vermittlungsgebühr zahlen, nachdem Sie die vereinbarte Summe erhalten haben. Und auch diese zusätzliche Vergütung sollte im Vertrag ganz genau schriftlich geregelt sein.
Sollten Sie trotz aller Vorsicht einen Kredit abgeschlossen haben, der sich im Nachhinein als ungünstig erweist, dann haben Sie das Recht, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sofern Sie fristgerecht binnen zwei Wochen nach der Aushändigung einer sogenannten Widerrufsbelehrung den Vertrag widerrufen. Sollten Sie keinerlei Belehrung erhalten haben, dann gilt dieses Recht sogar unbegrenzt.
