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Mo, 13:26 Uhr
04.02.2013

Schöffen gesucht

Für die Amtsperiode 2014 bis 2018 sucht die Stadt Sondershausen Schöffen. Von der Stadtverwaltung kam dazu folgende Meldung.

Alle 5 Jahre werden Schöffen als Laienrichter für die Ausübung des Amtes am Landgericht Mühlhausen sowie Amtsgericht Nordhausen gewählt. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Schöffen im Freistaat Thüringen endet am 31.12.2013. Für die am 01.01.2014 beginnende Amtsperiode sind deshalb Neuwahlen erforderlich.

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung der Vorschlagslisten sind die §§ 28 – 58 sowie 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Bei der Auswahl der Schöffen sind insbesondere die §§ 31 – 36 und 77 GVG zu beachten.
Die als Laienrichter vorgeschlagenen Personen sollten in der Lage sein, die erforderliche Zeit für die Ausübung des Amtes aufzubringen. Es ist damit zu rechnen, dass der Laienrichter mindestens zu zwölf ordentlichen Sitzungen im Kalenderjahr herangezogen wird.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die von der Gemeinde aufzustellende Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Sondershausen haben. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung des Stadtrates erforderlich.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sondershausen im Alter zwischen 25 und 69 Jahren können sich schriftlich bis zum 22. März 2013 bei der Stadtverwaltung Sondershausen mit folgenden Angaben zu melden:

- Geburtsname, Familienname, Vorname

- Anschrift

- Tag und Ort der Geburt

- Beruf

- derzeit ausgeübte Tätigkeit

- frühere Schöffentätigkeit.



Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Sondershausen
Fachbereich Zentrale Verwaltung
Markt 07
99706 Sondershausen
Tel.: 03632/622116 – Frau Sandra Wachsmuth
Autor: khh

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