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So, 06:28 Uhr
10.03.2013

Zuschuss zu den Wohnkosten

Neben der Ausreichung von zinsgünstigen Darlehen kommt dem Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten im Rahmen der Wohnungsbauförderung ein hoher Stellenwert zu. Diesem Thema führte Landrätin Antje Hochwind (SPD) jüngst in der Kreistagssitzung aus.

Die enge Verflechtung des Wohngeldes mit den Zielen der Förderprogramme zeigt sich im neuen Thüringer Wohnraumfördergesetz vom 31.01.2013.

Ab Inkrafttreten am 01.04.2013 erfolgt die Einkommensberechnung nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes.

Im Jahr 2012 wurden für die Wohngeldempfänger des Kyffhäuserkreises über 1 Mio Euro vom Bund und Land ausgezahlt.

Neben den so genannten " reinen" Wohngeldhaushalten zählen auch wohngeldrechtliche Teilhaushalte zu den Beziehern von Wohngeld.

Das sind Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, welche ein Wohngeldantragsrecht haben.

69 % der Wohngeldempfänger erhielten ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die restlichen 31 % als Lastenzuschuss für Hauseigentümer.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger lag 2012 bei rund 100 €.

Die Bearbeitungszeiten liegen zurzeit gering unter 3 Monaten. Die Wohngeldstelle ist weiterhin bestrebt, die Bearbeitungszeiten ohne Aufstockung des Personals zu verkürzen.

Neben den üblichen Bauanträgen und Bauleitplanverfahren und den anhaltenden Problemen mit Schrottimmobilien, ist auch bei der Arbeit der Bauaufsichtsbehörde die Energiewende deutlich zu spüren.

Seit Anfang 2012 wurden 20 Antragsverfahren zu Solarparks im Kyffhäuserkreis durchgeführt. Aktuell sind in Greußen und Artern noch weitere Standorte in Planung.
Autor: khh

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