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Mo, 18:33 Uhr
11.03.2013

Mittel vergeben

Im Jugendhilfeausschuss wurden heute Mittel für die Umgestaltung von Kindertageseinrichtungen freigegeben. Wer was bekam, erfahren Sie hier.

Anfang 2013 ist das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407) ein Kapitel 2 mit der Überschrift Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 bis 2014 angefügt.

Damit werden bundesgesetzlich die Rahmenbedingungen für die Förderung von Investitionsvorhaben mit Mitteln des Bundessondervermögens vorgegeben. Für das Verwaltungsverfahren gelten die Landesvorschriften, insb. die LHO sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 wurde dem Kyffhäuserkreis bereits eine Summe von 1.873.851,15 € zur Verfügung gestellt, die auch im vollen Umfang ausgeschöpft wurden.
Damit sollten für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren deutschlandweit die Voraussetzungen geschaffen werden, um einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Vor allem in den alten Bundesländern herrscht hier noch großer Nachholbedarf. Im Kyffhäuserkreis haben wir nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bereits eine Betreuungsquote von 50,3 Prozent erreicht.

Die Zuwendungsanträge für Maßnahmen des Förderjahres 2013 waren bis zum 22. Februar 2013 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Stellungnahme und Bestätigung der Förderpriorität durch den Jugendhilfeausschuss einzureichen

Die Verwaltung des Jugendamtes hatte die Anträge aufgelistet und entsprechend bewertet. Die für das Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 259.756,15 € sollen, wie in der Anlage (wird nachgereicht) aufgelistet, in Anspruch genommen werden. Für das Jahr 2014 stehen weitere 212.527,78 € zur Verfügung, die bis zum 7.06.2013 im Jugendamt beantragt werden müssen.
Das Kultusministerium entscheidet über die Vergabe der Mittel an die Antragsteller (Gemeinden) direkt.

Insgesamt neun Maßnahmen wurde ausgewählt. Durch Befahrungen vor Ort, sowie Gesprächen mit den Bürgermeistern waren die Projekte ausgewählt worden. Von den neun dienten acht der Sicherung der Betreuungsplätze und eine Maßnahme (Kita Reindorf) der Schaffung von acht neuen Plätzen im Wert von 119.700 Euro (Gesamtinvestitionsvolumen 133.000 Euro für Schaf- und Gruppenraumausbau U3).

Zweitgrößter Posten ist die Erneuerung der Elektroinstallation in der Kindervilla Bad Frankenhausen für die Fördersumme von 79.865 Euro (Gesamtinvestitionsvolumen 355.300 Euro). Hier werden auch noch 18.608 Euro Fördermittel in 2014 eingestellt. Wie Jörn Krause vom Landratsamt informierte, kommt die Maßnahme fast einer Generalsanierung gleich. Voraussichtlich wird es wohl, so Krause, nicht ohne einer zeitweiligen Schließung möglich sein, die Maßnahme durchzusetzen.

Weitere Maßnahmen sind:

  • Clingen 2.561 Euro (17.260 Euro) - u.a. kombinierter Liegenbettenschrank, Zaun, Sandkiste, Sonnensegel
  • Greußen 43.635 (67.388 Euro)- u.a. Trockenlegung Außenwände, Erneuerung Terrasse, Wickelschrank, Tische, Stühle
  • Großenehrich 1.709 Euro (13.664 Euro) - u.a. Anschaffung Spielgeräte
  • Großfurra 2.841 Euro (3.157 Euro) - u.a. Umbau Sanitärbereich
  • Hachelbich 1.213 Euro (1.348 Euro) - Umbau Sanitärraum
  • Oberspier 5.490 Euro (7.704 Euro) - u.a. Schränke, Umbau Sanitärbereich
  • Sondershausen - Arche Noah 2.740 Euro (3.45 Euro) - u.a. Nachrüstung Gruppenbeleuchtung


Die Vorschäge der Verwaltung wurde einstimmig vom Jugendhilfeausschuss bestätigt.
Bei der Anfrage von Jörg Esser (SPD), was passiert, wenn eine Kommune wegen nicht bestätigten Haushalts die Eigenmittel nicht aufbringen kann, kam die Zusage vom Amt, wir werden keine Mittel zurück geben.
Autor: khh

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