Mi, 18:09 Uhr
13.03.2013
Neues aus Berlin (31)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagsmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema Lohn: Gleicher Lohn und gleiche Behandlung für gleiche Arbeit!
Zur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur gleichen Entlohnung von LeiharbeitnehmerInnen und Stammbelegschaft erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme:
"Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur gleichen Bezahlung von LeiharbeiternehmerInnen und Stammbelegschaft lässt auf einen Wandel hoffen. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesarbeitsgericht erneut und in aller Deutlichkeit die Tarifunfähigkeit der christlichen Gewerkschaft CGZP bestätigt hat. Dies ist ein gutes Zeichen auf dem Weg zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit.
Die Klägerin war in einem Unternehmen als Leiharbeitnehmerin angestellt. Das Unternehmen hat jedoch einen Tarifvertrag mit der christlichen Gewerkschaft, die nach einem BAG-Urteil nicht tariffähig ist. Die Klage der Arbeitnehmerin zielte darauf, ihr den Differenzlohn zu den Kolleginnen und Kollegen der Stammbelegschaft nachzuzahlen. Dieser Klage hat das BAG stattgegeben.
Für mich als Gewerkschafter ist der Status Quo bei der Leiharbeit unerträglich. Im Gespräch mit Betroffenen wird sehr deutlich wie groß die Lohnunterschiede zwischen entliehenen Beschäftigten und der Stammbelegschaft sein können. Dies wird auch im aktuellen Fall deutlich. So verdiente die Klägerin gegenüber der Stammbelegschaft etwa 1.000 Euro brutto weniger. Darüber hinaus haben die Kollegen aus dem Entleihbetrieb deutlich weniger Mitbestimmungsrechte. Hier muss dringend gegengesteuert werden.
Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation von einigen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, deren Unternehmen ebenfalls nichtige Tarifverträge mit christlichen Gewerkschaften geschlossen haben und bringt uns dem Ziel einer gleichen Bezahlung und Behandlung ein Stück näher."
Wahlkreisbüro: Steffen-Claudio Lemme
Autor: khhZur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur gleichen Entlohnung von LeiharbeitnehmerInnen und Stammbelegschaft erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme:
"Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur gleichen Bezahlung von LeiharbeiternehmerInnen und Stammbelegschaft lässt auf einen Wandel hoffen. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesarbeitsgericht erneut und in aller Deutlichkeit die Tarifunfähigkeit der christlichen Gewerkschaft CGZP bestätigt hat. Dies ist ein gutes Zeichen auf dem Weg zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit.
Die Klägerin war in einem Unternehmen als Leiharbeitnehmerin angestellt. Das Unternehmen hat jedoch einen Tarifvertrag mit der christlichen Gewerkschaft, die nach einem BAG-Urteil nicht tariffähig ist. Die Klage der Arbeitnehmerin zielte darauf, ihr den Differenzlohn zu den Kolleginnen und Kollegen der Stammbelegschaft nachzuzahlen. Dieser Klage hat das BAG stattgegeben.
Für mich als Gewerkschafter ist der Status Quo bei der Leiharbeit unerträglich. Im Gespräch mit Betroffenen wird sehr deutlich wie groß die Lohnunterschiede zwischen entliehenen Beschäftigten und der Stammbelegschaft sein können. Dies wird auch im aktuellen Fall deutlich. So verdiente die Klägerin gegenüber der Stammbelegschaft etwa 1.000 Euro brutto weniger. Darüber hinaus haben die Kollegen aus dem Entleihbetrieb deutlich weniger Mitbestimmungsrechte. Hier muss dringend gegengesteuert werden.
Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation von einigen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, deren Unternehmen ebenfalls nichtige Tarifverträge mit christlichen Gewerkschaften geschlossen haben und bringt uns dem Ziel einer gleichen Bezahlung und Behandlung ein Stück näher."
Wahlkreisbüro: Steffen-Claudio Lemme