Mo, 00:01 Uhr
01.04.2013
Neuer Wettbewerb ausgerufen
Angesichts des nicht gerade schön aussehenden Hauptbahnhofs Sondershausen wurde wurde jetzt ein Wettbewerb ins Leben gerufen und eine Vereinbarung unterzeichnet. Hier kn mit den Einzelheiten.
Beginn der Vereinbarung
Rat des Kreises Sondershausen - Nationale Front der DDR Kreisausschuss Sondershausen
Deutsche Reichsbahn Bahnhöfe des Kreises Sondershausen
Gemeinsame Vereinbarung des Rates des Kreises Sondershausen, des Kreisausschusses der Nationalen Front Sondershausen und der Deutschen Reichsbahn zur Führung des Wettbewerbes
"Schönster Bahnhof" im Zeitraum 1987 bis 1990
l. Der Wettbewerb "Schönster Bahnhof" ist fester Bestandteil der Bürgerinitiative "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!" bis zum Jahre 1990.
Das Ziel besteht darin, alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, die Attraktivität, Sauberkeit und Ordnung der Bahnhöfe, die Serviceleistungen der Deutschen Reichsbahn zu erhöhen sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn zu verbessern. Ausgehend von dieser Zielstellung, sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um in enger Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnern und territorialen Organen und Kräften bis zum 40. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, alle Bahnhöfe des Kreises Sondershausen den Titel "Schönster Bahnhof" " durch sichtbare Veränderungen erreichen.
Grundlage für die Führung des Wettbewerbes "Schönster Bahnhof" bilden:
- Vereinbarung zwischen dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Erfurt und dem Präsidenten der Deutschen Reichsbahndirektion Erfurt über Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Deutschen Reichsbahn vom 15.06.1987;
- Beschluss des Nationalrates der Nationalen Front der DDR über die Ziele der Bürgerinitiative "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!" bis zum Jahre 1990 vom 19.02.1987;
- Vereinbarung zur Bestenermittlung "Schönster Bahnhof", abgeschlossen zwischen dem Beauftragten der Deutschen Reichsbahn und dem Vorsitzenden des Rates des Kreises Sondershausen.
2. Der Wettbewerb "Schönster Bahnhof" wird auf der Grundlage der Vereinbarungen geführt. In den Leistungsvergleich zur Bestenermittlung werden die Bahnhöfe und Haltepunkte:
Sondershausen
Greußen
Glückauf
Hohenebra
Ebeleben
Hachelbich einbezogen.
Die in den Leistungsvergleich einbezogenen Bahnhöfe und Haltepunkte schließen mit den zuständigen örtlichen Räten entsprechende Vereinbarungen ab, in die auch die Verpflichtungen der Eisenbahner aufzunehmen sind. Die Einzelmaßnahmen sind aus den als Anlage beigefügten Vereinbarungen zu entnehmen.
3. Zur Führung des Wettbewerbes "Schönster Bahnhof" wird unter Leitung des Mitgliedes des Rates für Verkehrs- und Nachrichtenwesen eine Arbeitsgruppe gebildet. Ihr gehören außerdem Vertreter des Kreisausschusses der Nationalen Front Sondershausen und der Deutschen Reichsbahn an.
4. Die Auswertung des Leistungsvergleiches "Schönster Bahnhof" im Kreis erfolgt jährlich in Vorbereitung des Nationalfeiertages der DDR bzw. anlässlich des l. Mai, Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen, durch die Arbeitsgruppe.
5. Die Auszeichnung, die wie unter Punkt 4. dargelegt anlässlich der Höhepunkte vorgenommen wird, erfolgt mit einer Urkunde und einer Kollektivprämie aus Prämienmitteln der Reichsbahndirektion. Die Vorschläge für die Auszeichnung werden durch die Arbeitsgruppe unterbreitet.
6. Zur Übermittlung und Verallgemeinerung der besten Erfahrungen bei der Führung des Wettbewerbes wird jährlich ein kreislicher Erfahrungsaustausch mit den Leitern der Bahnhöfe und Haltepunkte, den Bürgermeistern der dazugehörigen Städte und Gemeinden, dem Kreisausschuss der Nationalen Front und weiteren gesellschaftlichen Kräften durchgeführt.
7. Der Rat des Kreises Sondershausen, der Kreisausschuss der Nationalen Front und die Deutsche Reichsbahn sichern über das Wirken der nachgeordneten Leitungen die Durchsetzung und Realisierung nachstehender Aufgaben:
Rat des Kreises, Fachorgan Verkehrs- und Nachrichtenwesen
- Durch die Fachabteilung VN ist in Abstimmung mit der Kreisplankommission und dem Kreisbauamt entsprechend den territorialen Möglichkeiten und Bilanzgrößen Unterstützung bei der Bereitstellung der durch die Deutsche Reichsbahn beantragten Kapazitäten zu geben;
- Die in den abgeschlossenen Vereinbarungen aufgenommenen kurz- und langfristigen Maßnahmen zur Gestaltung der Bahnhöfe und ihrer Umgebung, sind in die Ortsgestaltungskonzeptionen aufzunehmen und kontrollfähig zu gestalten;
- Die Dienststellen der Deutschen Reichsbahn sind beim Abschluss von Kommunalverträgen mit Betrieben und Einrichtungen dahingehend zu unterstützen, um deren Möglichkeiten noch stärker für die Verschönerung der Bahnhöfe, Haltepunkte und Anlagen zu nutzen. Gleichzeitig ist der Einfluss auf die Betriebe und Genossenschaften zu nehmen, dass auf ihren Betriebsgeländen entlang der Bahnstrecken die Ordnung und Sauberkeit verbessert werden;
- In regelmäßigen Abständen sind unter Beteiligung des Sekretariats der Nationalen Front und des Kreisbeauftragten der Deutschen Reichsbahn und weiteren gesellschaftlichen Kräften Kontrollen zur Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen durchzuführen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen festzulegen.
Kreissekretariat Sondershausen der Nationalen Front
- Die im Rahmen der Bürgerinitiative durchzuführenden Maßnahmen zur Instandhaltung, Pflege und Erhaltung der Bahnhöfe und ihrer Umfelder sind in die jährlichen Programme zur Führung der Bürgerinitiative des Kreises, der Städte und Gemeinden aufzunehmen .
Die Bürgerinitiative ist besonders auf solche Aufgaben zu orientieren:
. Gestaltung der Bahnhofsvorplätze Grünanlagen, Blumenrabatten, Instandsetzung der Gehweg" zu den Bahnhöfen
. Gestaltung und Erhaltung von Informationstafeln
. Gestaltung und Pflege von Wartehallen und Kiosken
. Aufstellung und Erhaltung von Sitzbänken
. Mithilfe bei der malermäßigen Instandhaltung der Empfangsgebäude und im Rahmen der Möglichkeiten von Bahnhofsgaststätten.
Die Maßnahmepläne sind für jedes Objekt zu fixieren und werden zum 50.06. und 51.12. des Jahres abgerechnet.
- Kollegen der Deutschen Reichsbahn des entsprechenden Territoriums sind in die Stadt- bzw. Ortsausschüsse der Nationalen Front zu wählen.
Deutsche Reichsbahn
- In Vorbereitung der jährlichen Programme zur Führung und Entwicklung der Bürgerinitiative "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!" ist durch den Kreisbeauftragten dem Kreissekretariat der Nationalen Front bis zum 20. Oktober eines jeden Jahres eine Objektliste über die wichtigsten Aufgaben zur Verschönerung der Bahnhöfe und Haltepunkte zu übergeben;
- Über den Kreisbeauftragten der Deutschen Reichsbahn sind die Leiter der Bahnhöfe und Haltepunkte zu beauftragen, die objektkonkreten und terminbezogenen Aktivitäten jeweils bis zum 15. November eines jeden Jahres für das kommende Jahr mit den örtlichen Räten und Ausschüssen der Nationalen Front abzustimmen.
- Dem Fachorgan VN beim Rat des Kreises ist von dem Beauftragten der Deutschen Reichsbahn bis zum 51. August eines jeden Jahres eine Übersicht der im Territorium vorgenommenen Anmeldungen für Bauleistungen, unterteilt nach Gewerken, zu übergeben;
- Der Kreisbeauftragte der Deutschen Reichsbahn übergibt dem Kreissekretariat der Nationalen Front zu den Abrechnungsterminen 30.06. und 51.12. eine kurze Wertung der erreichten Ergebnisse.
8. Die Erfüllung der in der Vereinbarung getroffenen Festlegungen wird jährlich im IV. Quartal unter Teilnahme verantwortlicher Leiter der beteiligten Partner kontrolliert.
9. Die vorstehende Vereinbarung tritt am 01.01.1988 in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 31.12.19987
Sondershausen, den 01.12.1987
Ende der Vereinbarung
April, April?
Na, klar, aber einiges sollte am Hauptbahnhof getan werden. Vielleicht gibt es im oben genannten historischen Papier einige Anregungen. Von den Besten lernen heißt siegen lernen, hieß es mal zu alten DDR-Zeiten.
Hier einige aktuelle Infos:
Festung Hauptbahnhof.
Autor: khhBeginn der Vereinbarung
Rat des Kreises Sondershausen - Nationale Front der DDR Kreisausschuss Sondershausen
Deutsche Reichsbahn Bahnhöfe des Kreises Sondershausen
Gemeinsame Vereinbarung des Rates des Kreises Sondershausen, des Kreisausschusses der Nationalen Front Sondershausen und der Deutschen Reichsbahn zur Führung des Wettbewerbes
"Schönster Bahnhof" im Zeitraum 1987 bis 1990
l. Der Wettbewerb "Schönster Bahnhof" ist fester Bestandteil der Bürgerinitiative "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!" bis zum Jahre 1990.
Das Ziel besteht darin, alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, die Attraktivität, Sauberkeit und Ordnung der Bahnhöfe, die Serviceleistungen der Deutschen Reichsbahn zu erhöhen sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn zu verbessern. Ausgehend von dieser Zielstellung, sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um in enger Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnern und territorialen Organen und Kräften bis zum 40. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, alle Bahnhöfe des Kreises Sondershausen den Titel "Schönster Bahnhof" " durch sichtbare Veränderungen erreichen.
Grundlage für die Führung des Wettbewerbes "Schönster Bahnhof" bilden:
- Vereinbarung zwischen dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Erfurt und dem Präsidenten der Deutschen Reichsbahndirektion Erfurt über Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Deutschen Reichsbahn vom 15.06.1987;
- Beschluss des Nationalrates der Nationalen Front der DDR über die Ziele der Bürgerinitiative "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!" bis zum Jahre 1990 vom 19.02.1987;
- Vereinbarung zur Bestenermittlung "Schönster Bahnhof", abgeschlossen zwischen dem Beauftragten der Deutschen Reichsbahn und dem Vorsitzenden des Rates des Kreises Sondershausen.
2. Der Wettbewerb "Schönster Bahnhof" wird auf der Grundlage der Vereinbarungen geführt. In den Leistungsvergleich zur Bestenermittlung werden die Bahnhöfe und Haltepunkte:
Sondershausen
Greußen
Glückauf
Hohenebra
Ebeleben
Hachelbich einbezogen.
Die in den Leistungsvergleich einbezogenen Bahnhöfe und Haltepunkte schließen mit den zuständigen örtlichen Räten entsprechende Vereinbarungen ab, in die auch die Verpflichtungen der Eisenbahner aufzunehmen sind. Die Einzelmaßnahmen sind aus den als Anlage beigefügten Vereinbarungen zu entnehmen.
3. Zur Führung des Wettbewerbes "Schönster Bahnhof" wird unter Leitung des Mitgliedes des Rates für Verkehrs- und Nachrichtenwesen eine Arbeitsgruppe gebildet. Ihr gehören außerdem Vertreter des Kreisausschusses der Nationalen Front Sondershausen und der Deutschen Reichsbahn an.
4. Die Auswertung des Leistungsvergleiches "Schönster Bahnhof" im Kreis erfolgt jährlich in Vorbereitung des Nationalfeiertages der DDR bzw. anlässlich des l. Mai, Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen, durch die Arbeitsgruppe.
5. Die Auszeichnung, die wie unter Punkt 4. dargelegt anlässlich der Höhepunkte vorgenommen wird, erfolgt mit einer Urkunde und einer Kollektivprämie aus Prämienmitteln der Reichsbahndirektion. Die Vorschläge für die Auszeichnung werden durch die Arbeitsgruppe unterbreitet.
6. Zur Übermittlung und Verallgemeinerung der besten Erfahrungen bei der Führung des Wettbewerbes wird jährlich ein kreislicher Erfahrungsaustausch mit den Leitern der Bahnhöfe und Haltepunkte, den Bürgermeistern der dazugehörigen Städte und Gemeinden, dem Kreisausschuss der Nationalen Front und weiteren gesellschaftlichen Kräften durchgeführt.
7. Der Rat des Kreises Sondershausen, der Kreisausschuss der Nationalen Front und die Deutsche Reichsbahn sichern über das Wirken der nachgeordneten Leitungen die Durchsetzung und Realisierung nachstehender Aufgaben:
Rat des Kreises, Fachorgan Verkehrs- und Nachrichtenwesen
- Durch die Fachabteilung VN ist in Abstimmung mit der Kreisplankommission und dem Kreisbauamt entsprechend den territorialen Möglichkeiten und Bilanzgrößen Unterstützung bei der Bereitstellung der durch die Deutsche Reichsbahn beantragten Kapazitäten zu geben;
- Die in den abgeschlossenen Vereinbarungen aufgenommenen kurz- und langfristigen Maßnahmen zur Gestaltung der Bahnhöfe und ihrer Umgebung, sind in die Ortsgestaltungskonzeptionen aufzunehmen und kontrollfähig zu gestalten;
- Die Dienststellen der Deutschen Reichsbahn sind beim Abschluss von Kommunalverträgen mit Betrieben und Einrichtungen dahingehend zu unterstützen, um deren Möglichkeiten noch stärker für die Verschönerung der Bahnhöfe, Haltepunkte und Anlagen zu nutzen. Gleichzeitig ist der Einfluss auf die Betriebe und Genossenschaften zu nehmen, dass auf ihren Betriebsgeländen entlang der Bahnstrecken die Ordnung und Sauberkeit verbessert werden;
- In regelmäßigen Abständen sind unter Beteiligung des Sekretariats der Nationalen Front und des Kreisbeauftragten der Deutschen Reichsbahn und weiteren gesellschaftlichen Kräften Kontrollen zur Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen durchzuführen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen festzulegen.
Kreissekretariat Sondershausen der Nationalen Front
- Die im Rahmen der Bürgerinitiative durchzuführenden Maßnahmen zur Instandhaltung, Pflege und Erhaltung der Bahnhöfe und ihrer Umfelder sind in die jährlichen Programme zur Führung der Bürgerinitiative des Kreises, der Städte und Gemeinden aufzunehmen .
Die Bürgerinitiative ist besonders auf solche Aufgaben zu orientieren:
. Gestaltung der Bahnhofsvorplätze Grünanlagen, Blumenrabatten, Instandsetzung der Gehweg" zu den Bahnhöfen
. Gestaltung und Erhaltung von Informationstafeln
. Gestaltung und Pflege von Wartehallen und Kiosken
. Aufstellung und Erhaltung von Sitzbänken
. Mithilfe bei der malermäßigen Instandhaltung der Empfangsgebäude und im Rahmen der Möglichkeiten von Bahnhofsgaststätten.
Die Maßnahmepläne sind für jedes Objekt zu fixieren und werden zum 50.06. und 51.12. des Jahres abgerechnet.
- Kollegen der Deutschen Reichsbahn des entsprechenden Territoriums sind in die Stadt- bzw. Ortsausschüsse der Nationalen Front zu wählen.
Deutsche Reichsbahn
- In Vorbereitung der jährlichen Programme zur Führung und Entwicklung der Bürgerinitiative "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!" ist durch den Kreisbeauftragten dem Kreissekretariat der Nationalen Front bis zum 20. Oktober eines jeden Jahres eine Objektliste über die wichtigsten Aufgaben zur Verschönerung der Bahnhöfe und Haltepunkte zu übergeben;
- Über den Kreisbeauftragten der Deutschen Reichsbahn sind die Leiter der Bahnhöfe und Haltepunkte zu beauftragen, die objektkonkreten und terminbezogenen Aktivitäten jeweils bis zum 15. November eines jeden Jahres für das kommende Jahr mit den örtlichen Räten und Ausschüssen der Nationalen Front abzustimmen.
- Dem Fachorgan VN beim Rat des Kreises ist von dem Beauftragten der Deutschen Reichsbahn bis zum 51. August eines jeden Jahres eine Übersicht der im Territorium vorgenommenen Anmeldungen für Bauleistungen, unterteilt nach Gewerken, zu übergeben;
- Der Kreisbeauftragte der Deutschen Reichsbahn übergibt dem Kreissekretariat der Nationalen Front zu den Abrechnungsterminen 30.06. und 51.12. eine kurze Wertung der erreichten Ergebnisse.
8. Die Erfüllung der in der Vereinbarung getroffenen Festlegungen wird jährlich im IV. Quartal unter Teilnahme verantwortlicher Leiter der beteiligten Partner kontrolliert.
9. Die vorstehende Vereinbarung tritt am 01.01.1988 in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 31.12.19987
Sondershausen, den 01.12.1987
Ende der Vereinbarung
April, April?
Na, klar, aber einiges sollte am Hauptbahnhof getan werden. Vielleicht gibt es im oben genannten historischen Papier einige Anregungen. Von den Besten lernen heißt siegen lernen, hieß es mal zu alten DDR-Zeiten.
Hier einige aktuelle Infos:
Festung Hauptbahnhof.