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Fr, 08:32 Uhr
05.04.2013

Anklage erhoben

Die Schwerpunktabteilung der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hat Bekämpfung der Internet Kriminalität hat gegen einen 24 Jahre alten Mann aus Thüringen Anklage wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in über 240 Fällen erhoben...


Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Oktober 2010 bis Juli 2012 in einer Vielzahl von Einzelfällen in seiner Wohnung Fotos und Videos von damals zwei 6- und 7-jährigen Mädchen gemacht zu haben. Bei dem 6-jährigen Kind handelt es sich um die Halbschwester des Angeklagten.

Er soll die Kinder zur Befriedigung seines pädophilen Sexualtriebes, unbekleideten in aufreizenden Posen mit Fokus auf die Geschlechtsteile, fotografiert haben. Teilweise mussten die Kinder mit „Sexspielzeugen“ posieren, oder aber der Angeklagte manipulierte selbst an dem Körper der Kinder, wobei er sich mittels Selbstauslöser der Kamera fotografierte.

Darüber hinaus soll der Angeklagte mehr als 13.000 Bilddateien mit kinderpornografischen Darstellungen gespeichert und eine Vielzahl eigener Dateien in speziellen „Chatrooms“ zum Download bereit gestellt haben. Im Falle einer Verurteilung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren vor.

Zur Person des Angeklagten: Der Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Im Alter von 11 Jahren haben sich seine Eltern getrennt. Anschließend lebte er bei seiner Mutter. Nach dem qualifizierten Hauptschulabschluss brach er zunächst eine Lehre ab und begann im September 2011 eine neue Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Der Angeklagte fühlt sich nach seinen eigenen Angaben bereits seit der Pubertät zu Kindern hingezogen. Trotz seiner pädophilen Neigungen habe er gelegentlich Beziehungen zu gleichaltrigen Frauen gehabt, die jedoch nur relativ kurz waren. Der Angeklagte hat die vorgeworfenen Taten umfassend eingestanden. Der Angeklagte wurde am Tag der Hausdurchsuchung Mitte Juli vergangenen Jahres vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Zum Verfahrensgang: Ausgangspunkt des Verfahrens sind anlassunabhängige Internetrecherchen dänischer Strafverfolgungsbehörden gewesen. Im Februar 2012 haben die Behörden in Dänemark eine Serie von Bildaufnahmen festgestellt, bei der sich Anhaltspunkte dafür ergaben, dass sie von einem Internetnutzer aus dem deutschsprachigen Raum in das Netzwerk hochgeladen wurden.

Die dänischen Behörden informierten daraufhin das deutsche Bundeskriminalamt, das die Ermittlungen übernahm. Weitere Recherchen ergaben, dass einige der Bilder am 6. Juli 2011 mit einem bestimmten Kameramodell aufgenommen wurden. Daraufhin veranlasste die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die bis dahin die Ermittlungen führte, die Veröffentlichung der Fotos im polizeilichen Fahndungssystem.

Durch einen Mitarbeiter des BKA wurde nach weitergehender Recherche festgestellt, dass sich aus den Metadaten der Bilder nicht nur der Kameratyp, sondern auch die Seriennummer der Kamera auslesen lies. Mit der ermittelten Seriennummer konnte der Handelsweg der Fotokamera von Holland bis nach Südthüringen nachvollzogen werden.

Weitere intensive polizeiliche Ermittlungen bei dem Händler, an den die Kamera ausgeliefert wurde, führten auf die Spur des Angeklagten. Nachdem der Täterkreis erheblich eingegrenzt werden konnte, gelang es durch weitere Zeugenbefragungen sowohl den Angeklagten als auch die missbrauchten Kinder zu identifizieren.

Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fanden die Polizeibeamten eine Vielzahl von Datenträgern und Kameras. Bereits bei dieser Durchsuchung und der anschließenden Festnahme räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein.

Bei der Auswertung der Vielzahl der Datenträger wurde die Staatsanwaltschaft Mühlhausen durch externe Sachverständige für digitale Forensik unterstützt.
Autor: red

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