Mo, 15:41 Uhr
08.04.2013
Freispruch
Mehr als fünf Jahre nach einer Attacke auf einen Autofahrer in Heiligenstadt ist heute ein 27-Jähriger aus Göttingen vom Landgericht Mühlhausen freigesprochen worden. Die erste Strafkammer folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung...
"Der Freispruch erfolgt aus Zweifel nicht wegen der Unschuld des Angeklagten", sagte Richterin Andrea Kortus in der Urteilsverkündung. Den nächtlichen Übergriff nach einer Verfolgungjagd hat es nach Überzeugung des Gerichtes gegeben. Allerdings konnte eine Täter- oder Mittäterschaft des angklagten Lkw-Fahrers nicht nachgewiesen werden.
Das 31 Jahre alte und mehrmals im Prozessverlauf befragte Opfer aus Heiligenstadt offenbarte Erinnerungslücken in entscheidenden Details. Er hatte geschildert, nach einem ungewollten Stopp mit Tritten und Schlägen tracktiert worden zu sein, die er dem Angeklagten nicht sicher zuordnen konnte. Durch die Attacke erlitt der Geschädigte einen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste, eine Unterkieferverletzung und weitere Prellungen.
Der Angeklagte will nach eigenen Angaben nur im Auto mitgefahren sein und versucht haben, seinen unbekannt gebliebenen Kumpel "Artur" von Körperverletzungshandlungen abzuhalten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Autor: red"Der Freispruch erfolgt aus Zweifel nicht wegen der Unschuld des Angeklagten", sagte Richterin Andrea Kortus in der Urteilsverkündung. Den nächtlichen Übergriff nach einer Verfolgungjagd hat es nach Überzeugung des Gerichtes gegeben. Allerdings konnte eine Täter- oder Mittäterschaft des angklagten Lkw-Fahrers nicht nachgewiesen werden.
Das 31 Jahre alte und mehrmals im Prozessverlauf befragte Opfer aus Heiligenstadt offenbarte Erinnerungslücken in entscheidenden Details. Er hatte geschildert, nach einem ungewollten Stopp mit Tritten und Schlägen tracktiert worden zu sein, die er dem Angeklagten nicht sicher zuordnen konnte. Durch die Attacke erlitt der Geschädigte einen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste, eine Unterkieferverletzung und weitere Prellungen.
Der Angeklagte will nach eigenen Angaben nur im Auto mitgefahren sein und versucht haben, seinen unbekannt gebliebenen Kumpel "Artur" von Körperverletzungshandlungen abzuhalten. Das Urteil ist rechtskräftig.
