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Di, 10:53 Uhr
09.04.2013

Sechs Monate Haft für Ladendieb

Zu sechs Monat Haft wegen Ladendiebstahls hat das Landgericht Mühlhausen heute einen 32-Jährigen aus Nordhausen verutreilt. Seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Nordhausen vom September 2012 wurde verworfen...


Der gerichtsbekannte Mann, der keinen Wohnsitz hat, war nicht zum Prozesstermin erschienen. Seine Berufung wurde verworfen. Dass der Termin stattfindet, war ihm Anfang April 2013 von der Polizei mitgeteilt orden, die gegen ihn wegen eines erneuten Ladendiebstahls ermittelte.

Der Mann war in erster Instanz im September 2012 nur 17 Stunden nach der Tat in einem beschleunigten Verfahren verurteilt worden.Er hatte am Tag zuvor in einem Nordhäuser Supermarkt Salzstangen, Schnaps und ein Mixgetränk für sieben Euro geklaut. An der Kasse war er mit dem gefüllten Rucksack erwischt worden.

Gesucht wurde er außerdem wegen einer Schwarzfahrt in der Nordhäuser Straßenbahn im Mai 2012. Für beide Delikte gab es gestern von Richterin Iris Kasch-Böse die sechs Monate Haft , die nicht rechtskräftig sind. Da es gleichzeitig einen Bewährungswiderruf einer fünfmonatigen Haftstrafe wegen mehrerer Ladendiebstähle gab, musste der Obdachlose ins Gefängnis.Diese Strafe hat er bereits abgesessen und tauchte danach unter.
Autor: red

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