Mi, 07:32 Uhr
24.04.2013
Neues aus Berlin (57)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagsmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zu den Themen "Freiwilligendienst" , "Geschäftspraktiken" und "Bürokratie"
Freibetrag im Freiwilligendienst bei ALG II steigt
Wer als langzeitarbeitsloser Bezieher von Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV) im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst tätig ist, kann ab sofort 200 Euro Taschengeld abzugsfrei behalten (bisher 175 Euro). Dies besagt das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes", das inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Verträge, die ein geringeres Taschengeld vorsehen, müssen von Einsatzstelle und freiwillig Dienst leistendem Bürger neu verhandelt werden.
Gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Vorgestellt in erster Lesung wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Verbrauchern und Kleinunternehmern gegen unseriöse Praktiken im Bereich Inkasso, in der Telefonwerbung oder dem Abmahnwesen. Wir halten etwa eine deutliche Anhebung des Bußgeldhöchstsatzes für nötig.
Etwas weniger Bürokratie
Das "Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" soll noch in dieser Legislaturperiode für weniger Bürokratie sorgen. Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch werden verkürzt. Dies spart Unternehmen rund 2,5 Mrd. Euro jährlich. Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören eine Steuerbefreiung des Taschengeldes bei zivilen Freiwilligendiensten.
Wahlkreisbüro: Johannes Selle
Autor: khhFreibetrag im Freiwilligendienst bei ALG II steigt
Wer als langzeitarbeitsloser Bezieher von Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV) im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst tätig ist, kann ab sofort 200 Euro Taschengeld abzugsfrei behalten (bisher 175 Euro). Dies besagt das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes", das inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Verträge, die ein geringeres Taschengeld vorsehen, müssen von Einsatzstelle und freiwillig Dienst leistendem Bürger neu verhandelt werden.
Gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Vorgestellt in erster Lesung wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Verbrauchern und Kleinunternehmern gegen unseriöse Praktiken im Bereich Inkasso, in der Telefonwerbung oder dem Abmahnwesen. Wir halten etwa eine deutliche Anhebung des Bußgeldhöchstsatzes für nötig.
Etwas weniger Bürokratie
Das "Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" soll noch in dieser Legislaturperiode für weniger Bürokratie sorgen. Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch werden verkürzt. Dies spart Unternehmen rund 2,5 Mrd. Euro jährlich. Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören eine Steuerbefreiung des Taschengeldes bei zivilen Freiwilligendiensten.
Wahlkreisbüro: Johannes Selle
