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Di, 07:58 Uhr
30.04.2013

Geld zurück...

Widerspruch innerhalb von vier Wochen! Zu diesem Thema erreicht kn eine Meldung vom Verein Haus & Grund Heldrungen und Umgebung e. V.

In den letzten Jahren haben Kommunen mehrfach Beiträge erhoben, die, wie man heute in einem Beschluss des BVG vom 05.03.2013 (Az. 1BvR 2457/08) sieht, vielfach verfassungswidrig sind. „Es darf nicht sein, dass Kommunen rechtswidrig erlangtes Geld behalten, dieses muss den Beitragszahlern unbürokratisch erstattet werden“. Deshalb fordert Haus & Grund Rolf Kornemann in Berlin „zügig verfassungskonforme Kommunalabgabengesetzte zu verabschieden, in dem Rechtssicherheit geschaffen wird und die Länder auf, die aktuelle Erhebungspraxis zu stoppen“. „Diese Reglung beträfe zwar das Bayrische Kommunalabgabengesetz, sei jedoch in ähnlicher Form auch in den entsprechenden Gesetzen anderer Länder.“

Ein Beschwerdeführer, war Eigentümer eines an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen bebauten Grundstücks. Nach einem Umbau zog die Gemeinde den Beschwerdeführer einige Jahre später nachträglich zu einem Kanalherstellungsbeitrag heran. Die Kommune bezog sich bei ihrem Bescheid auf eine im Jahr 2000 erlassene Entwässerungssatzung, die rückwirkend zum 01. April 1995 in Kraft gesetzt worden war, um eine zuvor für nichtig erklärte ältere Satzung zu ersetzen. Da sich auch die neue Satzung als unwirksam erwies, erlies die Kommune 2005 erneut eine Satzung, die ebenfalls rückwirkend Anwendung finden sollte. Der Mann klagte und kam so zu seinem Recht, denn das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die Beitragsfestsetzungsverjährung nur zeitlich begrenzt zulässig ist.

Also sollten Sie Beitragsbescheide für Straßenbau, Abwasser, Wasser erhalten, so empfehle ich Ihnen, Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einzulegen. Es reicht nicht aus, auf dem Überweisungsschein „unter Vorbehalt zahlen“ einzutragen. Nicht vergessen, trotz Widerspruch muss man diese geforderten Beiträge zahlen. Vor dem Ausbau sollte man (wer will) den Urzustand (Straße/Fußweg/Straßenlampen/Grünanlagen/Bäume usw.) fotodokumentieren, und später jeden Schritt weiter, z. B. wie tief ausgeschachtet, welches Material eingebaut wurde, usw. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann melden Sie sich bei Haus & Grund Heldrungen und Umgebung e. V., (034673)785938, Di und Mi. ab 20 Uhr.

Doris Weber
Vorsitzende Haus & Grund Heldrungen und Umgebung e. V.
Autor: khh

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