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Fr, 08:33 Uhr
17.05.2013

Grabmalkontrolle 2013

Die jährliche Kontrolle der Grabmale erfolgt auf den Friedhöfen der Stadt Sondershausen von der 25. bis 26. Kalenderwoche im Zeitraum vom 17. - 28. Juni 2013. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Sondershausen auf wichtige Sicherheitsprobleme hin.

Auf den Ortsteilfriedhöfen der ehemaligen Einheitsgemeinde Schernberg ist die Grabmalkontrolle in der 27. Kalenderwoche vom 1. bis zum 5. Juli 2013 vorgesehen.

Die genauen Termine werden kurzfristig in den Schaukästen der Friedhöfe bekannt gegeben.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes haben die Friedhofsträger einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen.

Die Überprüfung der Grabmale erfolgt auf der Grundlage der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabanlagen“ (TA Grabmal). Die Prüfung erfolgt von Hand mit kontinuierlichem Druck (keine sogenannte Rüttelprobe). Hierbei gilt folgende Horizontalbelastung in Bezug auf die Grabsteinhöhe:

- Steine ab einer Höhe von 50 cm-70 cm werden mit einem Druck von 30 kg (300 Newton) geprüft
- Steine ab einer Höhe von 70 cm-120 cm werden mit einem Druck von 50 kg (500 Newton) geprüft
- Steine die höher sind als 120 cm werden auch mit einem Druck von 50 kg (500 Newton) geprüft, der Druck wird hier immer in einer Höhe von 120 cm ausgeübt.

Nicht standfeste Grabmale sind umgehend zu sichern und/oder fachgerecht zu befestigen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter der 03632/783221 zur Verfügung.
Autor: khh

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