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Di, 15:23 Uhr
21.05.2013

Keine Schweinemastanlage

Mit der Veröffentlichung des Urteils zur geplanten Schweinmastanlage in Oldisleben können die Umweltschützer einen Erfolg verbuchen.

Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Genehmigung für die geplante Schweinemastanlage Oldisleben gekippt. In dem veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgrichts heißt es:

"aufgrund der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2013 für Recht erkannt:
1. Der Genehmigungsbescheid 71/06 des Beklagten vom 26.05.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2011 sowie der Bescheid zur Fristverlängerung der Genehmigung vom 25.06.2012 werden aufgehoben.
2. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des festzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet."

Urteil: 7 K 1084/12 We

Beklagter war der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, der die Genehmigung zum Bau der Schweinemastanlage erteilt hatte.

Das 93 seitige Urteil können Sie hier nachlesen:
Urteil zur Schweinematanlage Oldisleben
Autor: khh

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