Mi, 23:18 Uhr
22.05.2013
Viel Arbeit (2)
Nicht ganz so problematisch wie die Hortgebührensatzung wird die Hortbenutzungssatzung. Thema war auch die Entlastung des früheren Landrats.
Ja, sie lesen richtig. In der Beschlussvorlage Nr. : 2013 /5/028 ging es um die Jahresrechnung 2008 und um die Entlastung des früheren Landrats. Die Politik macht sich nicht sehr glaubhaft, wenn in schwierigen Zeiten der Finanzen nicht schnell genug geprüft wird.
Kreistagsmitglied Klaus Mehle (SPD) hat da nicht unrecht wen er heute im Kreisausschuss feststellt, an die Zahlen erinnert sich doch kein Mensch mehr. Und deshalb verschont Sie liebe Leser kn mit Zahlen aus dem Jahre 2008. Laut Rechnungsprüfungsamt liegen keine Bedenken vor. Deshalb wurde auch nicht lange diskutiert. Bei einer Stimmenthaltung wurde dem Kreistag empfohlen, den Landrat zu entlasten.
Bei so einer späten Prüfung, wo soll es da eigentlich noch Handlungsempfehlungen geben?
Wenig Diskussion gab es um den Entwurf der neuen Hortbenutzungssatzung. Auch war eine Anpassung an die Regelung des Landes Thüringen notwendig. Allerdings gab es keine gravierenden Änderungen.
Der Kreisausschuss votierte einstimmig für den Entwurf und empfahl ihm dem Kreistag. In Kraft treten soll die Satzung am 1. August 2013.
Für Sie hat kn in der pdf- Datei eine Gegenüberstellung zwischen alter Satzung und dem Entwurf der neuen Satzung. Änderungen sind rot dargestellt.
Autor: khhJa, sie lesen richtig. In der Beschlussvorlage Nr. : 2013 /5/028 ging es um die Jahresrechnung 2008 und um die Entlastung des früheren Landrats. Die Politik macht sich nicht sehr glaubhaft, wenn in schwierigen Zeiten der Finanzen nicht schnell genug geprüft wird.
Kreistagsmitglied Klaus Mehle (SPD) hat da nicht unrecht wen er heute im Kreisausschuss feststellt, an die Zahlen erinnert sich doch kein Mensch mehr. Und deshalb verschont Sie liebe Leser kn mit Zahlen aus dem Jahre 2008. Laut Rechnungsprüfungsamt liegen keine Bedenken vor. Deshalb wurde auch nicht lange diskutiert. Bei einer Stimmenthaltung wurde dem Kreistag empfohlen, den Landrat zu entlasten.
Bei so einer späten Prüfung, wo soll es da eigentlich noch Handlungsempfehlungen geben?
Wenig Diskussion gab es um den Entwurf der neuen Hortbenutzungssatzung. Auch war eine Anpassung an die Regelung des Landes Thüringen notwendig. Allerdings gab es keine gravierenden Änderungen.
Der Kreisausschuss votierte einstimmig für den Entwurf und empfahl ihm dem Kreistag. In Kraft treten soll die Satzung am 1. August 2013.
Für Sie hat kn in der pdf- Datei eine Gegenüberstellung zwischen alter Satzung und dem Entwurf der neuen Satzung. Änderungen sind rot dargestellt.
Downloads:
- Entwurf Hortbenutzungssatzung (1.385 kByte)
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