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Mo, 11:14 Uhr
27.05.2013

Richtiger Versicherungsschutz im Urlaub

Wer in den Urlaub startet, sollte gut abgesichert sein, denn ohne passende Policen können im schlimmsten Fall hohe Kosten auf Urlauber zukommen. Von Versicherungspaketen mit Rundumschutz, die bei einer Reisebuchung oft gleich mit angeboten werden, rät die Verbraucherzentrale ab. Vielmehr sei es besser, die einzelnen Risiken gezielt abzusichern...

Auslandsreisekrankenversicherung

Bei plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen im Ausland kann eine Auslandsreisekrankenversicherung von existenzieller Bedeutung sein. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in europäischen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, die Behandlungskosten, allerdings nur in der Höhe, in der sie es auch in Deutschland tun würden. Darüber hinaus zahlt die Kasse auf keinen Fall für den Rücktransport.

Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt die Kostendifferenz ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Sie sollte alle notwendigen medizinischen Behandlungen sowie die Organisation und Kosten eines im Krankheitsfall erforderlichen Rücktransports nach Deutschland übernehmen. Auch für privat Versicherte kann eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein, vor allem dann, wenn in ihren Tarifen der Rücktransport fehlt.

Wichtig: auf die Dauer der vereinbarten Absicherung achten! Wer bspw. oft spontane Auslandstrips plant und sich deshalb für einen Jahresvertrag entscheidet, sollte nicht außer Acht lassen, dass der Versicherungsschutz meist für eine festgelegte Anzahl Tage pro Einzelreise gilt.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn eine teure Reise lange im Voraus gebucht wird. Der Versicherer springt ein, wenn vor Reiseantritt versicherte Ereignisse, wie plötzliche Erkrankung oder Tod eines Angehörigen, eintreten und die Reise abgesagt werden muss. Die Versicherung übernimmt dann einen großen Teil der Stornokosten. Muss eine Reise vorzeitig abgebrochen werden, kommt die Versicherung auch für nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten auf, vorausgesetzt, dies wird über die Reiserücktrittsversicherung oder separat vertraglich vereinbart.

Vom Abschluss einer Reisegepäckversicherung rät die Verbraucherzentrale Thüringen eher ab, da beispielsweise der Verlust persönlicher Sachen durch Raub oder Einbruchdiebstahl durch die Hausratversicherung abgedeckt werden kann. Wer allerdings auf offener Straße Opfer von Langfingern wird, hat in der Regel das Nachsehen.

Wer im Urlaub sportliche Aktivitäten mit hohem Risikopotential plant, sollte vorsorgen, denn trotz sicherer Ausrüstung und Erfahrung können Gefahrensituationen nie ausgeschlossen werden. „Auf jeden Fall sollte man vorher seine Versicherungslage checken, denn nicht alle Notsituationen sind automatisch bei jeder Versicherung eingeschlossen.

Wer Mitglied in einem Verein ist, sollte zudem prüfen, ob für die geplanten Aktivitäten bereits im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft ausreichend Versicherungsschutz besteht“, rät Andreas Behn, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei sollten immer die vollständigen Versicherungsbedingungen gelesen und im Zweifelsfall beim Versicherungsgeber genau nachgefragt werden, rät der Experte.

Bei Fragen rund um das Thema Versicherungen kann man sich nach Terminvereinbarung bei der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen. Termine können vereinbart werden unter Telefon 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle.
Autor: red

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