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Do, 09:24 Uhr
20.06.2013

Aus dem Kreisausschuss (1)

In der gestrigen Sitzung wurden im Kreisausschuss Empfehlungen für den Kreistag ausgesprochen, so zur Entlastung des Verwaltungsrats der Kyffhäusersparkasse und des Landrats für die Jahresrechnung 2009. Ja 2009, denn solange hängt die Rechnungsprüfung des Freistaats zurück.

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern – Sondershausen Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. Der Vorstandsvorsitzende der Kyffhäusersparkasse, Ulrich Heilmann, konnte eine hervorragende Bilanz vorweisen (siehe aus der Begründung). Dazu Klaus Mehle (SPD): Bei solchen Zahlen hat der Verwaltungsrat ein leichtes Arbeiten.

Landrätin Antje Hochwind (SPD) wies darauf hin, dass nicht alle Sparkassen in Thüringen in größerem Umfang dem Kreis zur Verfügung stellen (459.000 Euro vor Steuern) und gleichzeitig noch viele Verein und Organisationen zu unterstützen.

Aus der Begründung

Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2012 zu sechs Sitzungen zusammen und überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Vorstand der Sparkasse informierte den Verwaltungsrat regelmäßig zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung.
Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden und hat die ihm nach Gesetz, Verordnung und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere wurde die Geschäfts- und Risikostrategie der Kyffhäusersparkasse
sowie die Planung 2012 eingehend erörtert.

Der Kreditausschuss fasste in insgesamt vier Sitzungen die nach der Satzung und der Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse.
Der Jahresabschluss der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen per 31.12.2012 ist von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, vertreten durch Herrn Wirtschaftsprüfer Witt und Herrn Verbandsrevisor Buchwald, hat am 10. Juni 2013 dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse den Jahresabschluss erläutert und ausführlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse berichtet. Besondere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. Aufgrund des Berichtes, der aussagt, dass die Verhältnisse der Sparkasse geordnet sind, hat der Verwaltungsrat entsprechend § 20 Abs. 3 des Thüringer Sparkassengesetzes den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz
Entlastung erteilt.

Der Jahresüberschuss von 612.134,54 € wurde in Höhe von 153.033,63 € der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der verbleibende Betrag von 459.100,91 € (abzüglich Steuern) wurde an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.
Der Geschäftsbericht 2012 lag den Kreistagsmitgliedern vor.
Die Entlastung des Verwaltungsrates ist originäre Aufgabe des Kreistages. Entsprechend § 20 Absatz 5 Thüringer Sparkassengesetz wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat der Sparkasse Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.


Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag (bei einer Enthaltung), dem damaligen Landrat (Peter Hengstermann) zur Jahresrechnung 2009 Entlastung zu erteilen.

Hier gab es keine größeren Diskussionen.

Aus der Begründung
Aufgrund der vorgenommenen Prüfungshandlung (Jahresrechnungsprüfung, Belegkontrolle und Vorprüfungstätigkeiten) bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Verwaltung bei der Bewirtschaftung und Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2009 den Grundsätzen der
derzeit geltenden rechtlichen Grundlagen des Landes Thüringen Rechnung getragen hat.

Nach vorheriger Kenntnisnahme der festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 2009 bestehen gegen die Entlastungserteilung des Kreistages zur Jahresrechnung des Kyffhäuserkreises für das Haushaltsjahr 2009 seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.
Dieser Vermerk ist im Schlussbericht der Rechnungsprüfung enthalten.

Gemeinsame Vollstreckungsstelle

Diskutiert wurde auch wieder ein Punkt aus dem sogenannten Käß-Papier. Dort war vorgeschlagen worden, für den Kyffhäuserkreis eine gemeinsame Vollstreckungsstelle zu schaffen.
Im Bericht der Verwaltung dazu sah man derzeitig keine Einsparungspotentiale. Auch eine Privatisierung sei wegen der Gesetzeslage nicht möglich.
Jörg Steinmetz (CDU) sagte dazu, so wie es jetzt läuft sei das nicht sinnvoll, obwohl eine Zentralisierung Sinn machen Müsste. Hochwind will nochmals mit den Kommunen sprechen.
Bisher gibt es drei Vollstreckungsstellen im Landkreis, die des Kreises selbst und die der Stadt Sondershausen und des Mittelzentrums Artern.
Autor: khh

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