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Do, 11:05 Uhr
20.06.2013

Grünes Licht für schulbezogene Jugendsozialarbeit

Der Kreisausschuss beschloss gestern eine außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe in Höhe von 120.359,00 Euro in 2013 aus den Mitteln des Landes Thüringen zur Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit im Kyffhäuserkreis. Hier kn mit den Einzelheiten.


Der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes liegt seit Anfang Juni die von der Thüringer Sozialministerin, Heike Taubert, unterzeichnete Richtlinie zur Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit (kurz auch Schulsozialarbeit genannt) vor. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorige Woche kam die einstimmige fachliche Zustimmung zur Umsetzung des Programms.

Damit das Ganze am 1. August starten konnte, musste der Beschluss kurzfristig her und wurde erst zu Sitzungsbeginn als Tischvorlage ausgereicht. Für Jörg Steinmetz(CDU) eindeutig zu kurzfristig. Auch wenn das Ganze vollfinanziert durch den Freistaat ist, hier kann man nicht mal mehr prüfen, ob nicht doch noch ein finanzieller Haken dran ist und enthielt sich der Stimme.

Die Vorsitzende des Jugendhilfe Ausschusses Cornelia Kraffzick (SPD) kämpfte vehement für die Umsetzung. Die Schule warten schon seit langem darauf. Wir konnten uns vorige Woche in der Regelschule Oldisleben bereits überzeugen, dass dort im Vorgriff bereits ein Zimmer eingerichtet wurde.

Und so läuft es:
Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes möchte das Projekt mit einer 0,5 VbE für die Koordinierung sowie 1,0 VbE für den Einsatz einer Schulsozialarbeiterin für beide Berufsschulstandorte in SDH und Artern selbst umsetzen sowie für 8 Schulsozialarbeiter/- innen an allen Regelschulen des Landkreises ausschreiben. Hier sollen jeweils für die Regelschulen im Ostteil in Roßleben, Artern, Bad Frankenhausen und Oldisleben und im Westteil für die Standorte in Ebeleben, Greußen sowie Franzberg und Österal in Sondershausen die Umsetzung an freie Träger getrennt ausgeschrieben werden.
Die für 2014 vorgesehenen Mittel i.H.v. 403.917,00 € werden in den Haushaltsplan 2014/ 2015 aufgenommen. Mit dem gestrigen Beschluss können jetzt die Ausschreibungen an die Freien Träger herausgegeben werden, damit der Start am 1. August beginnen kann.


Aus der Begründung der Beschlussvorlge

Zweck der Förderung soll der Ausbau und die Verstetigung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Thüringer Schulen und hier insbesondere an Regel-, Gemeinschaft-, Gesamt- und Berufsschulen sein, also die Schaffung von Stellen für Schulsozialarbeiter/ -innen.
Förderfähig sind Personal- und Sachkosten.

Die Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung – sie kann zur Vollfinanzierung sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben bewilligt werden. Seit dem 5. Juni 2013 liegen nunmehr genaue Zahlen vom Land Thüringen vor. Für den Kyffhäuserkreis sind in
2013 = 120.359 € und in 2014 = 403.917 € vorgesehen.

Der Zuschuss wird auf Grundlage der Anzahl der Schüler/-innen von 10 bis 18 Jahren der in Frage kommenden Schulformen sowie den Anteil von Kindern bis 15 Jahren, die in SGB- II-Bedarfsgemeinschaften leben, errechnet.

Zuwendungsempfänger ist der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Erstempfänger). Der Erstempfänger kann das Vorhaben selbst umsetzen oder an einen freien Träger der Jugendhilfe vergeben. Die Entscheidung über die Leistungserbringung trifft der örtliche Jugendhilfeausschuss.

Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes möchte das Projekt mit einer 0,5 VbE für die Koordinierung sowie 1,0 VbE für den Einsatz einer Schulsozialarbeiterin für beide Berufsschulstandorte in SDH und Artern selbst umsetzen sowie für 8 Schulsozialarbeiter/- innen an allen Regelschulen des Landkreises ausschreiben. Hier sollen jeweils für die Regelschulen im Ostteil in Roßleben, Artern, Bad Frankenhausen und Oldisleben und im Westteil für die Standorte in Ebeleben, Greußen sowie Franzberg und Österal in Sondershausen die Umsetzung an freie Träger getrennt ausgeschrieben werden.

Personalausgaben sind nur dann förderfähig, wenn der/die Beschäftigte die entsprechende fachliche Ausbildung hat. Es gibt das Fachkräftegebot i.S.d. § 72 SGB VIII. Die Vergütung des einzustellenden Personals muss mind. der Entgeltgruppe 9 TV-L (analog S11 des TvöD-SuE) entsprechen.

Sachausgaben sind i.H.v. 15% der Landeszuweisung möglich. Davon werden 15% als Overheadkosten empfohlen.

Folgende Überlegungen der Fachbehörde Jugend- und Sozialamt zur Umsetzung der Richtlinie im Kyffhäuserkreis bestehen:

1. Der Kyffhäuserkreis realisiert eine Bewerbung auf die Mittel „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogene Jugendsozialarbeit“ mit Beginn zum nächst möglichen Zeitpunkt (entsprechende Antragsunterlagen liegen vor).
2. Das Jugend- und Sozialamt schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, schulbezogene Jugendsozialarbeit an Regelschulen auf Grundlage einer Ausschreibung an Träger der freien Jugendhilfe zu vergeben. Die Ausschreibung wird inhaltliche Mindeststandards und konzeptionelle Eckpunkte enthalten. Die fachliche Begleitung und Betreuung seitens des Landkreises soll bei beim Jugend- und Sozialamt liegen.
3. Das Jugend- und Sozialamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, alle Regelschulstandorte (8) mit jeweils einem/einer Schulsozialarbeiter/ Schulsozialarbeiterin zu besetzen und die Berufsschulstandorte Sondershausen und Artern gemeinsam mit einer Fachkraft zu betreuen. Es wird im Rahmen der Umsetzung ein besonderes Augenmerk auf kooperative Arbeit mit
a. den Schüler/innen der jeweiligen Schule,
b. der jeweiligen Schule und dem Lehrerkollegium,
c. den Eltern,
d. dem jeweiligen Sozialraum der Schule und des Jugendlichen,
e. unterstützenden Angeboten vor Ort, z.B. der Jugendarbeit oder bestehender Projekte,
f. den im Projekt tätigen Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterinnen sowie
g. relevanten Fachbehörden
gelegt.
4. Mit Bezug auf Änderungen der aktuellen Schulnetzplanung soll insbesondere beim Zusammenschluss von Grund- und Regelschulen entsprechend reagiert werden. Dabei soll auch der Übergang von Grund- zu Regelschule im Fokus der Tätigkeit der Schulsozialarbeiter/innen stehen.
5. Das Jugend- und Sozialamt empfiehlt, die in den Projekten „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“, Kompetenzagentur, 2. Chance und Jugendmigrationsdienst eingeführten Netzwerke und Strukturen sowie Fallakten und Dokumentationsmechanismen weiterzuführen.
6. Weiterhin empfiehlt das Fachamt, das Know- How und die Erfahrungen etablierter Projekte im Arbeitsfeld zu berücksichtigen. Ebenso sind bislang aufgebaute Strukturen und Kooperationen im Rahmen der schulbezogenen Jugendarbeit zu nutzen und zu verstetigen.

Für das Haushaltsjahr 2013 ist über diese außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe i.H.v. 120.359,00 € gesondert zu beschließen.

Die für 2014 vorgesehenen Mittel i.H.v. 403.917,00 € werden in den Haushaltsplan 2014/ 2015 aufgenommen.
Autor: khh

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