Mi, 08:29 Uhr
26.06.2013
Ohne Ärger im Gepäck verreisen
Noch etwas mehr als zwei Wochen müssen die Thüringer auf die diesjährige Sommerferien warten. Urlaubszeit ist gleich Hauptreisezeit für internationale Reisen. Damit die erholsamsten Wochen des Jahres und die Rückkehr nach Deutschland in guter Erinnerung bleiben, informiert das Hauptzollamt Braunschweig über Reisefreimengen und mögliche Einfuhrverbote....
Grundsätzlich gilt: Wer sich schon im Vorfeld über die Zollbestimmungen zu geplanten Reisemitbringseln informiert, umgeht bei der Rückkehr Schwierigkeiten und schont die Nerven.
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)
Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Behälter
andere Waren
Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. Verzichten Sie auf solche Mitbringsel. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind, erfahren Sie im Internet unter www.artenschutz-online.de.
beachten. Dies gilt insbesondere für Drogen, Waffen und andere verbotene Gegenstände. Nachgeahmte
oder gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in
den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung sind Ausnahmeregelungen zu beachten.
Autor: redGrundsätzlich gilt: Wer sich schon im Vorfeld über die Zollbestimmungen zu geplanten Reisemitbringseln informiert, umgeht bei der Rückkehr Schwierigkeiten und schont die Nerven.
Reisefreimengen
Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind nur die mitgebrachten Waren abgabenfrei, die für private Zwecke und innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen eingeführt werden:Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 1 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder
- 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Behälter
andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro bei der Einreise im Flug- bzw. Seeverkehr
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren, unabhängig vom Reiseweg.
Artenschutz
Weltweit sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Durch die Mitnahme dieser Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus zerstören Millionen von Touristen – oft aus Ahnungslosigkeit und Unbedachtheit – die Artenvielfalt in den Urlaubsländern.Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. Verzichten Sie auf solche Mitbringsel. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind, erfahren Sie im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
Bei der Einreise nach Deutschland sind neben dem Artenschutz weitere Verbote und Beschränkungen zubeachten. Dies gilt insbesondere für Drogen, Waffen und andere verbotene Gegenstände. Nachgeahmte
oder gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in
den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung sind Ausnahmeregelungen zu beachten.





