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Mi, 08:29 Uhr
26.06.2013

Ohne Ärger im Gepäck verreisen

Noch etwas mehr als zwei Wochen müssen die Thüringer auf die diesjährige Sommerferien warten. Urlaubszeit ist gleich Hauptreisezeit für internationale Reisen. Damit die erholsamsten Wochen des Jahres und die Rückkehr nach Deutschland in guter Erinnerung bleiben, informiert das Hauptzollamt Braunschweig über Reisefreimengen und mögliche Einfuhrverbote....


Grundsätzlich gilt: Wer sich schon im Vorfeld über die Zollbestimmungen zu geplanten Reisemitbringseln informiert, umgeht bei der Rückkehr Schwierigkeiten und schont die Nerven.

Reisefreimengen

Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind nur die mitgebrachten Waren abgabenfrei, die für private Zwecke und innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen eingeführt werden:
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)
  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren)
  • 1 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder
  • 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier
Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Behälter
andere Waren
  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro bei der Einreise im Flug- bzw. Seeverkehr
  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren, unabhängig vom Reiseweg.
Doch auch bei Einreisen aus Mitgliedsstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind innerhalb der EU Einfuhren zollfrei möglich, für nationale Abgaben gelten jedoch unter Umständen besondere Regelungen (Beispiel: Einfuhren von den Kanarischen Inseln).
Regeln und Gesetze beachten (Foto: Zoll)
Regeln und Gesetze beachten (Foto: Zoll)
Regeln und Gesetze beachten (Foto: Zoll)
Regeln und Gesetze beachten (Foto: Zoll)
Regeln und Gesetze beachten (Foto: Zoll)
Regeln und Gesetze beachten (Foto: Zoll)

Artenschutz

Weltweit sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Durch die Mitnahme dieser Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus zerstören Millionen von Touristen – oft aus Ahnungslosigkeit und Unbedachtheit – die Artenvielfalt in den Urlaubsländern.

Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. Verzichten Sie auf solche Mitbringsel. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind, erfahren Sie im Internet unter www.artenschutz-online.de.

Verbote und Beschränkungen

Bei der Einreise nach Deutschland sind neben dem Artenschutz weitere Verbote und Beschränkungen zu
beachten. Dies gilt insbesondere für Drogen, Waffen und andere verbotene Gegenstände. Nachgeahmte
oder gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in
den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung sind Ausnahmeregelungen zu beachten.

Barmittel

Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Wenn Sie die Außengrenze der Europäischen Union überschreiten, müssen Sie Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro bei der Ein- und Ausreise stets schriftlich anmelden.

Nichts unterschieben lassen

Drogenhändler und andere Schmuggler beherrschen viele Tricks. Behalten Sie deshalb Ihr Reisegepäck im Auge. Andernfalls könnten Schmuggler unbemerkt illegale Waren in Ihrem Gepäck verstecken. Auch bei günstig angebotenen Autoreparaturen oder Ölwechseln ist Vorsicht geboten. Touristenfahrzeuge werden bei dieser Gelegenheit präpariert. Werden Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe, Päckchen oder kleinere Gepäckstücke nach Deutschland mitzunehmen.

Informationen

Reisende können sich bei Fragen an die Zolldienststellen wenden oder haben die Möglichkeit sich im Internet unter www.zoll.de zu informieren. Als zusätzliche Informationsquelle hat der Zoll eine Smartphone-App veröffentlicht. Die App trägt den Namen „Zoll und Reise“. Sie gibt dem Nutzer Auskunft über Reisefreigrenzen und über Einfuhrverbote. Roaming-Gebühren fallen dabei nicht an, denn die App benötigt keine Internetverbindung.
Autor: red

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