Do, 20:30 Uhr
11.07.2013
Beschlüsse aus dem Stadtrat
In der Sitzung des Stadtrats von Sondershausen wurden heute einige Beschlüsse gefasst. Hier erste Informationen
Einstimmig gingen der
- Beschluss über die Aufstellung zum qualifizierten Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet Zur Hoffnung – Am Petersenschacht mit integrierter Grünordnung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
und der
Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet Zur Hoffnung – Am Petersenschacht für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
über die Bühne.
Hier soll ein schmales Grundstück zwischen Petersenschacht und Ortsumfahrung B4 als Gewerbefläche (u.a. Bau einer Lagerhalle genutzt werden.
Ebenfalls einstimmig der Beschluss über den Entwurf zur Ergänzungssatzung Nr. 07 Wohnen im Schersental zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Hier wollen Grundstückseigentümer ihre Grundstücke zur Wohnbebauung nutzen.
Ebenfalls einstimmig:
- Beschluss über die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Sondershausen – Teilfläche einer sonstigen öffentlichen Straße in der Gemarkung Großfurra, Flur 13, Teilfläche des Flurstückes 428/0.
Trotz der Einziehung ist dieses Wegstück vom Bahnhof Großfurra hoch nach Neuheide weiter als Fußweg und Wanderweg benutzbar
- Beschluss über die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Sondershausen – Teilfläche einer sonstigen öffentlichen Straße in der Gemarkung Hohenebra, Flur 1, Teilfläche des Flurstückes 335/0
Hier die beiden nicht mehr befahrbaren Wegstücke an der Bahnschranke Bahnhof Hohenebra gemeint. Durch die Dauerschließung der Bahnschranke sind die beiden Straßenstücke nicht mehr nutzbar.
Autor: khhEinstimmig gingen der
- Beschluss über die Aufstellung zum qualifizierten Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet Zur Hoffnung – Am Petersenschacht mit integrierter Grünordnung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
und der
Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet Zur Hoffnung – Am Petersenschacht für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
über die Bühne.
Hier soll ein schmales Grundstück zwischen Petersenschacht und Ortsumfahrung B4 als Gewerbefläche (u.a. Bau einer Lagerhalle genutzt werden.
Ebenfalls einstimmig der Beschluss über den Entwurf zur Ergänzungssatzung Nr. 07 Wohnen im Schersental zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Hier wollen Grundstückseigentümer ihre Grundstücke zur Wohnbebauung nutzen.
Ebenfalls einstimmig:
- Beschluss über die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Sondershausen – Teilfläche einer sonstigen öffentlichen Straße in der Gemarkung Großfurra, Flur 13, Teilfläche des Flurstückes 428/0.
Trotz der Einziehung ist dieses Wegstück vom Bahnhof Großfurra hoch nach Neuheide weiter als Fußweg und Wanderweg benutzbar
- Beschluss über die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Sondershausen – Teilfläche einer sonstigen öffentlichen Straße in der Gemarkung Hohenebra, Flur 1, Teilfläche des Flurstückes 335/0
Hier die beiden nicht mehr befahrbaren Wegstücke an der Bahnschranke Bahnhof Hohenebra gemeint. Durch die Dauerschließung der Bahnschranke sind die beiden Straßenstücke nicht mehr nutzbar.
