Mi, 10:20 Uhr
24.07.2013
Tipps zur Vorsorgevollmacht
Vom Verband der Behinderten des Kyffhäuserkreises kamen folgende Tipps: Vorsorgevollmacht gibt Angehörigen mehr Entscheidungsrechte
Für eine umfassende Vorsorge im Krankheitsfall reicht eine Patientenverfügung allein nicht aus. Erst mit einer Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige wichtige Entscheidungen treffen, erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Berlin.
Andernfalls seien ihnen die Hände gebunden, selbst wenn sie mit dem Schwerkranken verheiratet oder eng verwandt seien. Während die Patientenverfügung die medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft festlege, regle die Vorsorgevollmacht alles von der Umsetzung der Verfügung bis zu Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten. Die UPD rät, die Vollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich zu erteilen. Dazu können Vordrucke genutzt werden., die im Handel erhältlich seien.
Autor: khhFür eine umfassende Vorsorge im Krankheitsfall reicht eine Patientenverfügung allein nicht aus. Erst mit einer Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige wichtige Entscheidungen treffen, erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Berlin.
Andernfalls seien ihnen die Hände gebunden, selbst wenn sie mit dem Schwerkranken verheiratet oder eng verwandt seien. Während die Patientenverfügung die medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft festlege, regle die Vorsorgevollmacht alles von der Umsetzung der Verfügung bis zu Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten. Die UPD rät, die Vollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich zu erteilen. Dazu können Vordrucke genutzt werden., die im Handel erhältlich seien.