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Sa, 10:49 Uhr
10.08.2013

Das unterschätzte Risiko

Viele Bundesbürger haben keine Haftpflicht. Und wer eine hat, weiß oft nicht, ob sie ihn im Schadensfall auch wirklich schützt. Laut BGB kann jeder für Schäden, die er verursacht, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden...


Wer als Radfahrer beispielsweise einen Fußgänger „umfährt“, muss schlimmstenfalls mit dramatischen Konsequenzen rechnen. Ist der Passant nach dem Unfall erwerbsunfähig oder gar pflegebedürftig, kann das für den Verursacher sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Dennoch haben rund 30 Prozent der deutschen Haushalte keine private Haftpflichtversicherung. Und viele Bürger, die eine solche Police besitzen, wissen nicht, ob sie im Falle eines Falles auch wirklich geschützt sind.

Kinder, Kinder ...

Wenn Kinder spielen und toben, ist schnell etwas passiert. Wer trägt dann den Schaden? „Kinder unter sieben Jahren und im Straßen- und Schienenverkehr sogar unter zehn Jahren gelten als deliktsunfähig, sie sind demzufolge selbst nicht haftpflichtig zu machen. Haben die Eltern oder Aufsichtspflichtigen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, als der Schaden eingetreten ist, sind auch die Eltern oder sonstige Aufsichtspflichtige nicht haftpflichtig zu machen, sodass der Geschädigte den Schaden aus eigener Tasche tragen muss“, betont Dr. Susanne Punsmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht aus Düsseldorf.

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Die sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel könne allerdings bei vielen Anbietern von Privathaftpflichtversicherungen eingeschlossen werden. Der Haftpflichtversicherer reguliere dann Schäden von deliktunfähigen Kindern, selbst wenn die Eltern oder andere Aufsichtspflichtigen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Dr. Enno Poppen, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht: „Wenn beispielsweise ein dreijähriges Kind in der Wohnung der Nachbarin herumläuft und eine teure Vase umwirft, während die Mutter mit der Nachbarin Kaffee trinkt, liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, die Haftpflicht müsste nicht zahlen.“ Durch eine Zusatzversicherung könne man aber auch derartige Fälle versichern.

Tagesmütter und Haftpflicht

Viele Eltern finden keinen geeigneten Betreuungsplatz für ihre Kinder. Die Alternative ist die Betreuung beispielsweise durch Tagesmütter. „Die Aufsichtspflicht geht auf die Tagesmutter über, aber nicht der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung“, erläutert Dr. Susanne Punsmann. Wenn die Tagesmutter ihre Tätigkeit gewerblich ausübe, benötige sie deshalb eine separate Berufshaftpflicht. Sei sie unentgeltlich tätig, komme im Regelfall ihre eigene Privathaftpflicht für solche Schäden auf, die sich aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht ergeben.

Haftpflicht bei leichter Demenz nicht kündigen

Kann man die Haftpflicht für Familienangehörige, die mit einer leichten Demenz im Pflegeheim leben, kündigen? Dazu Holger Kirchmann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf: „Eine Haftung für Schadensfälle, die ein leicht Demenzkranker auslöst, ist nur dann ausgeschlossen, wenn er sie im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der geistigen Tätigkeit verursacht.“ Diese Voraussetzungen seien bei einer leichten Demenz nicht gegeben, der Betroffene würde also auch für Schadensfälle haften, die Haftpflichtversicherung sollte also keinesfalls gekündigt werden.

Im Regelfall für alle Personen in einem Haushalt

Die Formen des Zusammenlebens sind mittlerweile sehr vielfältig geworden. Was bedeutet das für Versicherungspolicen wie etwa die Haftpflicht? „Zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren besteht im Versicherungsschutz in der privaten Haftpflicht kein Unterschied. Hierzu zählen im Regelfall auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften“, erläutert Matthias Walther, Experte für Sachversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen. Sei eine private Haftpflicht doppelt vorhanden, wenn ein Paar zusammenziehe, so sollte eine Einigung auf einen gemeinsamen Versicherungsvertrag erfolgen. Dabei bleibe in der Regel der ältere der beiden Verträge bestehen.

„Wird dem Versicherer eine nichteheliche Lebensgemeinschaft beziehungsweise eine nicht eingetragene Lebenspartnerschaft angezeigt, die in häuslicher Gemeinschaft lebt, so sind der jeweilige Partner und seine Kinder bei der Familienhaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung für die Mitversicherung ist die namentliche Nennung der mitversicherten Personen“, betont Walther. Volljährige, unverheiratete Kinder blieben, so der Versicherungsexperte, während der Ausbildung, dem Studium oder auch Freiwilligendiensten bei den Eltern kostenlos mitversichert. Voraussetzung sei, dass es sich um die Erstausbildung handele.

Das kann tierisch teuer werden

Falls ein Vierbeiner tritt, beißt oder möglicherweise sogar Verursacher eines Verkehrsunfalls ist, sind indirekt schlimmstenfalls extrem hohe Schäden möglich. Dr. Susanne Punsmann: „Eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung ist empfehlenswert für diejenigen, die privat Hunde oder Pferde halten oder Tiere gewerblich nutzen. Für Schäden, die Katzen, Vögel und andere zahme Kleintiere anrichten, ist der Halter über die Privathaftpflichtversicherung geschützt.“ Holger Kirchmann weist darauf hin, dass eine Tierhaftpflicht nur für das eigene Tier gelte. Führe man etwa den Hund eines Nachbarn Gassi, so sollte man darauf achten, dass auch für dieses Tier eine eigene Haftpflicht bestehe.
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
10.08.2013, 20:54 Uhr
Unbegrenzt haftbar
Wenn ein Bundesbürger nichts an Vermögenswerten hat, dann kann dieser auch nicht haftbar gemacht werden. Dann kommt alle drei Jahre der Gerichtsvollzieher und holt sich seine Unterschrift für eine eidesstattliche Versicherung und das wars.
Wer einmal in dieser feinen Gesellschaft unten ist, der bleibt auch dort unten.
Sozialgelder wie Arbeitslosengeld II usw. sind nicht pfändbar.

Sollte einem so etwas bevorstehen, mit der Bank sprechen und ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Dann können die sogenannten Gläubiger nach Hause gehen. Und zwar ohne Geld.
greeny07
11.08.2013, 09:19 Uhr
Nicht nur bis zur Wand denken....
...fällt meinem Vorschreiber offensichtlich schwer. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nicht nur Sach- sondern auch Personenschäden ab. Möchte wolfi65 sich als Verursacher eines Schadens, der unter Umständen ein oder mehrere Leben komplettaus dem Gleichgewicht bringen kann, auf ein P-Konto zurückziehen, nach dem Motto "nach mir die Sinflut"? Wer anderen einen Schaden zufügt, soll dafür gerade stehen, wenigstens in finanzieller Hinsicht. Über moralische Verpflichtungen hat sich wolfi da wohl keine Gedanken gemacht.
Pe_rle
11.08.2013, 09:26 Uhr
Haftpflicht
wie gut es doch die Versicherer verstehen Angst und Schrecken zu verursachen.
abc123
11.08.2013, 09:37 Uhr
Moral...
ist in unserer heutigen Gesellschaft nur noch ein Wort das im täglichen Leben kaum eine Bedeutung hat. Gibt leider genug Leute die so denken wir unser Wolfi, dabei kostet eine Haftpflicht ja nun wirklich nicht die Welt.
Wolfi65
11.08.2013, 10:44 Uhr
Wieso sollen
andere über meine paar Kröten noch abgesichert werden?
Das ist doch die Frage.
Personenschaden hin oder her.
Dann muss doch diese werte Solidargemeinschaft blechen.
Ob man dar nur von der Wand bis zur Tapete denkt, sei unbedingt noch zu hinterfragen.
Wenn es mir nicht gut geht, wieso soll es denn da Anderen gut gehen?
Damit diese werten Versicherungen auf Kosten der Ärmsten noch Geschäfte machen können.
Wenn nichts da ist, ist auch nichts zu holen.
Vielleicht ist ein Langzeitarbeitsloser noch für seine Situation selber verantwortlich und nicht die gut abgesicherten Politikmanager der Bundesregierung, welche ständig schlanke Unternehmen fordern.
Hier dürfte normalerweise gar nichts mehr laufen in dieser Wirtschaft.
Bahnhöfe wie Mainz Hbf müssten jeden Tag und an jeden Ort in Deutschland zur Normalität werden.
Dann würden endlich bei Einigen hier im Lande die Augen aufgehen.
Wolfi65
11.08.2013, 11:01 Uhr
Es wird Zeit
dass Einige hier mal komplett aus dem Gleichgewicht geworfen werden, damit die absolute Überheblichkeit einiger Zeitgenossen zu Ende geht.
Ich wünsche hier solchen Leuten Suppenküche bis an das Lebensende und eine Sozialbestattung.
Mal sehen, ob dann immer noch solche Kommentare herüber kommen.
"Unser" Wolfi65
greeny07
11.08.2013, 11:45 Uhr
Ohne Worte
wie unglücklich und unzufrieden muss mein Vorkommentator sein, seine Tiraden sind einfach nicht mehr zu ertragen.
In diesem Artikel ging es lediglich um das Aufzeigen der Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung und mögliche Folgen, wenn eine solche nicht vorhanden ist. Übrigens Wolfi, die Versicherungsbeiträge sind eher gering und einkommensunabhängig... Ich klinke mich jetzt aus, denn das ewige Genörgel und der Sozialneid einiger Nutzer hier gehen mir derb auf die Nerven.
Wolfi65
11.08.2013, 14:28 Uhr
Was für eine Notwendigkeit?
Das ist ja ganz etwas Neues.
Und noch einmal.
Wer nichts besitzt, braucht auch keine Angst haben, dass ihm etwas genommen werden kann und braucht demzufolge auch keine Haftpflicht.
Für den Rest ist der Steuerzahler bzw. der Bund der Versicherer zuständig, welche für Schäden aufkommen müssen, die Leute verursacht haben, die keine Versicherung im Schadensfalle hatten.
Ob er oder sie jemals an die Kohle kommt, ist dem Umstand der Verbesserung der Vermögenswirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners geschuldet.
Also an die potenziellen Gläubiger.
Nie die Hoffnung aufgeben, welche sich nach 30 Jahren aber in Luft auflöst.
Und 30 Jahre gehen unter Umständen schnell ins Land.
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