Mo, 10:08 Uhr
26.08.2013
Nie ohne Prüfung unterschreiben
Wenn der Postbote klingelt, hat er nicht immer ein Paket abzugeben. Das Postident Special -Verfahren macht es möglich, dass auf diesem Wege auch Vertragsunterlagen überbracht und durch Unterschrift auf Original-Dokumenten Verträge abgeschlossen werden können...
Wer nicht aufpasst und zum Beispiel in der Annahme unterschreibt, lediglich angefordertes Informationsmaterial entgegen zu nehmen, hat auf diese Weise einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Und so funktioniert der Vertragsschluss über den Postboten: Beim Postident Special-Verfahren dürfen Unterlagen grundsätzlich nur persönlich und gegen Unterschrift übergeben werden. Deshalb überprüft der Zusteller anhand des Personalausweises zunächst die Identität des Empfängers. Er notiert die Ausweisnummer und überreicht die per Post zugestellten und vorbereiteten Vertragsunterlagen.
Unterschreibt der Verbraucher die Dokumente, ist der Vertrag besiegelt. Wichtig zu wissen: auch Vertragsänderungen kann auf diese Weise zugestimmt werden.
Wer unbedacht unterschrieben hat, hat dennoch eine Chance, das Ganze rückgängig zu machen: Da es sich im rechtlichen Sinne um Fernabsatzverträge handelt, können Verbraucher in Anlehnung an ein BGH-Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift widerrufen. Der Betroffene sollte umgehend widersprechen und darauf hinweisen, dass er sich, bspw. bei einem vorausgegangenen Telefongespräch, lediglich zur Entgegennahme von Informationen bereit erklärt hatte.
Wird in den Vertragsunterlagen nicht oder nicht richtig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beginnt die zwei-Wochen-Frist erst gar nicht zu laufen. Dann können Kunden quasi unbegrenzt widerrufen.
Grundsätzlich sollten sich Verbraucher Ärger ersparen und prinzipiell nur unterschreiben, was sie zuvor auch geprüft haben. Wer keinen Auftrag erteilt hat oder vorgelegte Unterlagen nicht sofort ausreichend prüfen kann, sollte die Unterschrift verweigern.
Autor: redWer nicht aufpasst und zum Beispiel in der Annahme unterschreibt, lediglich angefordertes Informationsmaterial entgegen zu nehmen, hat auf diese Weise einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Und so funktioniert der Vertragsschluss über den Postboten: Beim Postident Special-Verfahren dürfen Unterlagen grundsätzlich nur persönlich und gegen Unterschrift übergeben werden. Deshalb überprüft der Zusteller anhand des Personalausweises zunächst die Identität des Empfängers. Er notiert die Ausweisnummer und überreicht die per Post zugestellten und vorbereiteten Vertragsunterlagen.
Unterschreibt der Verbraucher die Dokumente, ist der Vertrag besiegelt. Wichtig zu wissen: auch Vertragsänderungen kann auf diese Weise zugestimmt werden.
Wer unbedacht unterschrieben hat, hat dennoch eine Chance, das Ganze rückgängig zu machen: Da es sich im rechtlichen Sinne um Fernabsatzverträge handelt, können Verbraucher in Anlehnung an ein BGH-Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift widerrufen. Der Betroffene sollte umgehend widersprechen und darauf hinweisen, dass er sich, bspw. bei einem vorausgegangenen Telefongespräch, lediglich zur Entgegennahme von Informationen bereit erklärt hatte.
Wird in den Vertragsunterlagen nicht oder nicht richtig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beginnt die zwei-Wochen-Frist erst gar nicht zu laufen. Dann können Kunden quasi unbegrenzt widerrufen.
Grundsätzlich sollten sich Verbraucher Ärger ersparen und prinzipiell nur unterschreiben, was sie zuvor auch geprüft haben. Wer keinen Auftrag erteilt hat oder vorgelegte Unterlagen nicht sofort ausreichend prüfen kann, sollte die Unterschrift verweigern.