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Di, 08:10 Uhr
27.08.2013

Auditierungsprozess „Familiengerechte Kommune“

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags des Kyffhäuserkreises beschloss gestern, die Durchführung des Auditierungsprozesses „Familiengerechte Kommune“. Einbezogen sind der Landkreis und die Stadt Bad Frankenhausen. Was sich dahinter versteckt, erfahren Sie hier.

Dem Beschlussvorschlag,
Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Zeitraum 2013 bis 2014 das Audit für Familiengerechte Kommunen in Kooperation mit dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ durchzuführen.
folgte der Ausschuss mit einer Stimmenthaltung. Wesentliche Diskussion für und keine Gegen den Beschluss gab es nicht. Zusätzliche Kosten in den ersten drei Jahren fallen für den Kreis nicht an.

Zu diesem Zweck
1. wird zwischen dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ und dem Landratsamt Kyffhäuserkreis ein Vertrag zur Auditierung geschlossen,
2. werden die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt,
3. wird der Prozess durch Politik und Verwaltung inhaltlich getragen und aktiv unterstützt.

Was ist das Audit und wie funktioniert es?

Das Audit familiengerechte Kommune ist ein strategisches Planungs- und Führungsinstrument für die politische Entscheidungsebene. Es ist als demokratischer Prozess im Zusammenspiel von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft angelegt. Wie gestaltet sich die Kooperation zwischen Verein und Kommune? Wie funktioniert das Audit konkret? Wie grenzt sich das Audit von anderen Instrumenten ab? Dazu sagte Beatrix Schwarze (Bochum), Geschäftsführerin, von „Familiengerechte Kommune e.V.“

Das Audit Familiengerechte Kommune in Kürze (Quelle: www.familiengerechte-kommune.de)

Das Audit Familiengerechte Kommune ist ein strategisches Planungs- und Führungsinstrument für die politische Entscheiderebene:

Es entwickelt auf Basis einer Analyse der familienpolitischen Ausgangslage eine nachhaltige Gesamtstrategie.
Es führt zu mehr Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung.
Es bündelt vorhandene Aktivitäten und führt zu einem stärker abgestimmten Vorgehen aller Beteiligten.
Es intensiviert die Zusammenarbeit der Kommune mit ihren Bürgern und der freien Wohlfahrtspflege.
Es ist als demokratischer und partizipativer Prozess angelegt.
Der Prozess wird durch erfahrene und lizenzierte Auditor/innen gesteuert.
Es erfolgt eine seriöse, qualitative Begutachtung durch unabhängige Experten.
Die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen wird über drei Jahre durch eine jährliche Berichterstattung abgesichert.
Über drei Jahre ist die teilnehmende Kommune an einem kollegialen Fortbildungs- und Austauschnetzwerk beteiligt, das vom Verein organisiert wird.

Aus der Begründung des Beschlusses:

Am 24.01.2013 wurde ein Interessenbekundungsverfahren zur Beteiligung am „Audit Familiengerechte Kommune“ vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie in Kooperation mit der Stiftung Familiensinn mit Bewerbungsfrist Ende März 2013 ausgeschrieben.

Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes hat sich mit einem Antrag an diesem Verfahren vorerst beteiligt, da das Vorhaben auch gut in die geplante Imagekampagne des Kyffhäuserkreises in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium passt. Der Kyffhäuserkreis bekam gemeinsam mit der Stadt Bad Frankenhausen den Zuschlag für dieses Projekt. Die Kosten sind abhängig von der Größe (Einwohnerzahl) des Landkreises und belaufen sich auf 27.000 €. Davon waren 15.000 € Landes- und 12.000 € Eigenmittel vorgesehen.

In mehreren Verhandlungen mit dem Land konnte erreicht werden, dass die Summe der Eigenmittel von der Stiftung Familiensinn in voller Höhe getragen werden, sodass der Kyffhäuserkreis lediglich den ohnehin schon vorhandenen Personaleinsatz dazu steuert. Im Ergebnis von Recherchen und Gesprächen in den letzten Wochen wird dem Jugendhilfeausschuss empfohlen, das „Audit Familiengerechte Kommune“ in Kooperation mit dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ durchzuführen, das aus einer Initiative der Bertelsmann
Stiftung, der berufundfamilie GmbH sowie des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen entstanden ist.


Zum Stiftungszweck der Stiftung FamilienSinn sagte gestern Rosemarie Schmack-Siebenlist-Hinkel (Kuratorin), „Zweck der Stiftung ist es, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe, ...sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen.“

Wichtige Eckpunkte der künftigen dreijährigen Arbeit hat aus der Begründung kn in nachfolgender pdf-Datei zusammen gefasst:
Autor: khh

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