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Fr, 12:08 Uhr
13.09.2013

Anfrage beantwortet

Am Mittwoch beantwortete Landrätin Antje Hochwind (SPD) ein Anfrage wurde von Kreistagsmitglied Karl-Josef Ringleb (CDU)zum Thema Aufsichtspflicht über die Hochwasserregionen, mit interessanten Feststellungen

Ringleb wollte zu folgendem Sachverhalt eine Auskunft:
Wie wird durch das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft die Aufsichtspflicht über die Hochwasserregionen realisiert?

Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz liegen im ureigenen Interesse der Gemeinden und sind als elementare Aufgaben eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu lösen, so Hochwind.
Die untere Wasserbehörde sieht sich in erster Linie als beratender Partner der Gemeinden. In diesem Sinne hat die Wasserbehörde bereits sehr früh auf die Gründung von Unterhaltungsverbänden hingewirkt. Diese Bemühungen sind jedoch nur teilweise von Erfolg gewesen.

Unabhängig davon ist die Aufgabe Gewässerunterhaltung bis etwa 2006 erheblich besser wahrgenommen worden als heute, so dass seitens der Wasserbehörde nur vereinzelt Handlungsbedarf bestand, stellt Hochwind fest.

Seit einigen Jahren ist jedoch die drastische Reduzierung von Unterhaltungsmaßnahmen festzustellen. Hochwind:

"Das hat mehrere Ursachen, vor allem aber:
- Änderung der Förderrichtlinie für Gewässer 2. Ordnung mit Wegfall der finanziellen Beteiligung des Landes an Unterhaltungsmaßnahmen

-zunehmende Verschlechterung der finanziellen Situation in den Kommunen

Die Folgen dieser Entwicklung sind in den letzten Jahren deutlich erkennbar geworden."


Die untere Wasserbehörde hat auf die wachsenden Probleme reagiert, indem seit 2012 gemeinsam mit den Kommunen Gewässerschauen durchgeführt werden (noch nicht abgeschlossen, wird kontinuierlich fortgesetzt).
Die Ergebnisse der Gewässerschau werden protokollarisch festgehalten und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Die untere Wasserbehörde geht zunächst davon aus, dass zumindest bei Vorliegen von akuten Problemen die Gemeinden eigenverantwortlich tätig werden.
Autor: khh

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