Do, 18:04 Uhr
17.10.2013
Freibeträge für das Jahr 2014 beantragen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten jetzt beim Finanzamt ihre Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2014 beantragen, rät der Vorsteher des Finanzamtes Sondershausen, Josef Wulfing. Denn durch die Berücksichtigung eines Freibetrages im Lohnsteuerabzugsverfahren mindere sich die monatliche Steuerbelastung...
Finanzamtsvorsteher Josef Wulfing: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum Steuerbescheid im nächsten Jahr warten.
Neu ist: Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Damit hat die Papier-Lohnsteuerkarte ausgedient.
Ein Freibetrag für die Lohnsteuerermäßigung wird in der Regel gewährt, wenn abziehbare Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Solche Aufwendungen betreffen Werbungskosten wie zum Beispiel die Pendlerpauschale, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen allerdings Werbungskosten nur mit, soweit sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von jährlich 1000 Euro übersteigen.
Formulare für Ermäßigungsanträge sind im Internet unter www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/vordrucke/lst_an erhältlich. Diese Formulare werden an das Finanzamt gesandt.
Übrigens: Wer für 2013 noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies spätestens bis zum 30. November 2013 erledigen.
Autor: redFinanzamtsvorsteher Josef Wulfing: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum Steuerbescheid im nächsten Jahr warten.
Neu ist: Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Damit hat die Papier-Lohnsteuerkarte ausgedient.
Ein Freibetrag für die Lohnsteuerermäßigung wird in der Regel gewährt, wenn abziehbare Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Solche Aufwendungen betreffen Werbungskosten wie zum Beispiel die Pendlerpauschale, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen allerdings Werbungskosten nur mit, soweit sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von jährlich 1000 Euro übersteigen.
Formulare für Ermäßigungsanträge sind im Internet unter www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/vordrucke/lst_an erhältlich. Diese Formulare werden an das Finanzamt gesandt.
Übrigens: Wer für 2013 noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies spätestens bis zum 30. November 2013 erledigen.
