Di, 13:41 Uhr
22.10.2013
Ärztliche Bestätigung ist kostenlos
Wer aktiv etwas für seine Gesundheit tut, wird dafür häufig von seiner Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Gesundheits-Check up, Hautkrebsvorsorge oder Krebsfrüherkennung – Bestandteil der Bonusprogramme ist meistens auch die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen...
Um die Teilnahme zu dokumentieren, ist eine Bestätigung oder ein Stempel vom Arzt im Bonusheft nötig. Weil einige Ärzte für ihre Unterschrift eine Gebühr verlangten, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden konnte, gab es in der Vergangenheit häufig Diskussionen. Eine eindeutige Regelung gab es bisher tatsächlich nicht.
Damit ist nun endlich Schluss, teilt Franziska Becher von der IKK classic in Erfurt mit. Der neue Bundesmantelvertrag Ärzte, auf den sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt haben, regelt unter anderem nun auch die Vergütung dieser ärztliche Dienstleistung.
Seit 1. Oktober 2013 gilt: Wird das Bonusheft zur Dokumentation der gesundheitsfördernden Aktivitäten dem Arzt in dem Quartal vorgelegt, in dem die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist seine Unterschrift und der Praxisstempel für den Patienten kostenlos. Wird die Bestätigung hingegen erst in einem späteren Quartal erbeten, kann die Praxis eine Gebühr verlangen, die der Patient als Selbstzahlerleistung aus der eigenen Tasche begleichen muss.
Am besten das Bonusheft gleich zum Vorsorgetermin mitbringen und direkt nach der Untersuchung um die ärztliche Unterschrift bitten. So können keine Punkte verloren gehen und die Bestätigung durch den Arzt ist definitiv kostenlos, empfiehlt Franziska Becher.
Autor: redUm die Teilnahme zu dokumentieren, ist eine Bestätigung oder ein Stempel vom Arzt im Bonusheft nötig. Weil einige Ärzte für ihre Unterschrift eine Gebühr verlangten, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden konnte, gab es in der Vergangenheit häufig Diskussionen. Eine eindeutige Regelung gab es bisher tatsächlich nicht.
Damit ist nun endlich Schluss, teilt Franziska Becher von der IKK classic in Erfurt mit. Der neue Bundesmantelvertrag Ärzte, auf den sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt haben, regelt unter anderem nun auch die Vergütung dieser ärztliche Dienstleistung.
Seit 1. Oktober 2013 gilt: Wird das Bonusheft zur Dokumentation der gesundheitsfördernden Aktivitäten dem Arzt in dem Quartal vorgelegt, in dem die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist seine Unterschrift und der Praxisstempel für den Patienten kostenlos. Wird die Bestätigung hingegen erst in einem späteren Quartal erbeten, kann die Praxis eine Gebühr verlangen, die der Patient als Selbstzahlerleistung aus der eigenen Tasche begleichen muss.
Am besten das Bonusheft gleich zum Vorsorgetermin mitbringen und direkt nach der Untersuchung um die ärztliche Unterschrift bitten. So können keine Punkte verloren gehen und die Bestätigung durch den Arzt ist definitiv kostenlos, empfiehlt Franziska Becher.