Do, 06:12 Uhr
24.10.2013
Aus dem Kreisausschuss (6)
Am gestrigen Nachmittag fand die Sitzung des Kreisausschusses der Kreistages Kyffhäuserkreis statt. Hier eine weitere Meldung bei der es um den Nachtragshaushalt 2013 ging...
Mit diesem Nachtragshaushalt haben wir die letzte Porzellantasse des Landkreises in Geld umgesetzt, um diesen 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013 darstellen zu können, so Volker Stietzel von der Kreisverwaltung bei der Präsentation. Oder mit anderen Worten gesagt, die letzte Rücklage des Kreises wurde verbraucht.
Der Nachtragshaushalt war zwingend notwendig, so Landrätin Antje Hochwind, da es zu große Veränderungen gab. So musste unter anderem der Unterhalt für die Straßen erhöht werden (+20.000 Euro), um bei einem frühen Wintereinbruch überhaupt handlungsfähig zu sein.
Beide Vertreter der CDU lehnten diesen Nachtrag ab. Henry Hunger, wenn er zustimme, würde er damit nachträglich der Schulnetzplanug zustimmen. Jörg Steinmetz bezweifelte, dass viele der Maßnahmen in 2103 nicht mehr durchführbar sein. Es sein nur eine Verschiebung in 2014 und dort würde dadurch im nächten Jahr die Kreisumlage um einen Prozent steigen. Dem widersprach Klaus Mehle von der SPD-Fraktion.
Der Kreisausschuss empfahl mehrheitlich (drei Ja- und zwei Neinstimmen) dem Kreistag, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013 zu beschließen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2013 sind Bestandteil des Beschlusses.
Aus der Begründung der Landrätin.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 wurde im Kreistag am 06.03.2013 beschlossen.
Gemäß § 60(2) Thüringer Kommunalordnungen sind bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben, welche in einem im erheblichen Verhältnis zu den Gesamtausgaben
stehen, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Gleiches gilt für Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen.
Die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes machte sich auf Grund verschiedener neuer finanzieller Anforderungen, z.B. im Rahmen der Überprüfung des Verwendungsnachweises des Erweiterungsbaus am Krankenhaus, aber auch infolge des Ausbleibens verschiedener Einnahmepositionen durch Veränderungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes erforderlich. Im Bereich der Kostenerstattungen für Kommunalisierung bedeutet dies zum Beispiel Mindereinnahmen in Höhe von 1.091.515 Euro. Ebenfalls können erste Voraussetzungen für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplanung geschaffen werden.
Auf Grund der erheblichen Veränderungen im Laufe des Haushaltsjahres 2013 und der damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften, musste die Nachtragshaushaltssatzung und der entsprechende Nachtragshaushaltsplan zum Haushalt 2013 erstellt werden.
Autor: khhMit diesem Nachtragshaushalt haben wir die letzte Porzellantasse des Landkreises in Geld umgesetzt, um diesen 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013 darstellen zu können, so Volker Stietzel von der Kreisverwaltung bei der Präsentation. Oder mit anderen Worten gesagt, die letzte Rücklage des Kreises wurde verbraucht.
Der Nachtragshaushalt war zwingend notwendig, so Landrätin Antje Hochwind, da es zu große Veränderungen gab. So musste unter anderem der Unterhalt für die Straßen erhöht werden (+20.000 Euro), um bei einem frühen Wintereinbruch überhaupt handlungsfähig zu sein.
Beide Vertreter der CDU lehnten diesen Nachtrag ab. Henry Hunger, wenn er zustimme, würde er damit nachträglich der Schulnetzplanug zustimmen. Jörg Steinmetz bezweifelte, dass viele der Maßnahmen in 2103 nicht mehr durchführbar sein. Es sein nur eine Verschiebung in 2014 und dort würde dadurch im nächten Jahr die Kreisumlage um einen Prozent steigen. Dem widersprach Klaus Mehle von der SPD-Fraktion.
Der Kreisausschuss empfahl mehrheitlich (drei Ja- und zwei Neinstimmen) dem Kreistag, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013 zu beschließen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2013 sind Bestandteil des Beschlusses.
Aus der Begründung der Landrätin.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 wurde im Kreistag am 06.03.2013 beschlossen.
Gemäß § 60(2) Thüringer Kommunalordnungen sind bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben, welche in einem im erheblichen Verhältnis zu den Gesamtausgaben
stehen, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Gleiches gilt für Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen.
Die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes machte sich auf Grund verschiedener neuer finanzieller Anforderungen, z.B. im Rahmen der Überprüfung des Verwendungsnachweises des Erweiterungsbaus am Krankenhaus, aber auch infolge des Ausbleibens verschiedener Einnahmepositionen durch Veränderungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes erforderlich. Im Bereich der Kostenerstattungen für Kommunalisierung bedeutet dies zum Beispiel Mindereinnahmen in Höhe von 1.091.515 Euro. Ebenfalls können erste Voraussetzungen für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplanung geschaffen werden.
Auf Grund der erheblichen Veränderungen im Laufe des Haushaltsjahres 2013 und der damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften, musste die Nachtragshaushaltssatzung und der entsprechende Nachtragshaushaltsplan zum Haushalt 2013 erstellt werden.
