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Do, 12:19 Uhr
24.10.2013

Aus dem Kreisausschuss (7)

Am gestrigen Nachmittag fand die Sitzung des Kreisausschusses der Kreistages Kyffhäuserkreis statt. Hier eine weitere Meldung bei der es um das BIC Nordthüringen geht...

Dazu gab es gleich drei Beschlussentwürfe, die im Block diskutiert wurden. Dabei ging es im wesentlichen um Detailfragen der inhaltlichen Gestaltung. Vizelandrat Holger Häßler hatte in den einführenden Worten hervorgehoben, dass der Kyffhäuserkreis auf die Abschaffung der „Nachschusspflicht“ bestanden hatte und dies gegen die übrigen Gesellschafter durchgesetzt habe.

Klaus Mehl (SPD) interessierte sich für Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat und die Vergütung des Geschäftsführers (ehrenamtliche Tätigkeit). Auch Jörg Steinmetz (CDU) sieht die Risiken für den Landkreis minimiert.

Erwerb von Geschäftsanteilen an der BIC Nordthüringen GmbH

Der Kreisausschuss empfahl mehrheitlich (eine Enthaltung) dem Kreistag zu beschließen, Geschäftsanteile an der BIC Nordthüringen GmbH in Höhe von 52.000 EUR zum Preis von 1 EUR zu erwerben. Diese Mittel werden außerplanmäßig aus der Haushaltsstelle 02.1600.9400 bereit gestellt.


Aus der Begründung der Landrätin:

Im Zuge der Erarbeitung der Sanierungskonzeption der BIC Nordthüringen GMBH informierte die IHK darüber, sich thüringenweit aus allen wirtschaftlichen Beteiligungen zurückziehen zu müssen. Auch die Sparkassen erklärten, nach dem Erwerb der Gebäude und Grundstücke von der BIC GmbH nicht mehr als Gesellschafter verbleiben zu können.
Die vorgenannten Gesellschafter verfügen über Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 208.000 EUR wie folgt:

Kreissparkassen Nordhausen 101.400 EUR
Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen 101.400 EUR
Industrie- und Handelskammer Erfurt 5.200 EUR .

Die Summe der Geschäftsanteile der kündigenden Gesellschafter soll von den verbleibenden Gesellschaftern Kyffhäuserkreis, Landkreis Nordhausen, Stadt Sondershausen und Stadt Nordhausen erworben werden. Jeder kommunale Gesellschafter übernimmt Geschäftsanteile in Höhe von 52.000 EUR zum Preis von 1,00 EUR.

Somit erhöht sich die Stammeinlage des Kyffhäuserkreises von 78.000 EUR auf 130.000 EUR. Der aktuelle Anteil am Stammkapital beträgt 15 % und steigt künftig auf 25 %.

Mit dem Verkauf ihrer Anteile scheiden die Kreissparkasse Nordhausen, Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen und die Industrie- und Handelskammer Erfurt als Gesellschafter aus. Ihre Gesellschafterrolle sowie ihr Stimmrecht enden mit Abschluss der entsprechenden Notarverträge und letztendlicher Eintragung im Handelsregister

Änderung des Stammkapitals der BIC Nordthüringen GmbH; Herabsetzung von 520.000 Euro auf 160.000 Euro


Der Kreisausschuss empfahl mehrheitlich (eine Enthaltung) dem Kreistag zu beschließen, auf der Basis des (vorläufigen) Jahresabschlusses des Jahres 2012, das Stammkapital der BIC Nordthüringen GmbH von 520.000 EUR auf 160.000 EUR herabzusetzen.



Aus der Begründung der Landrätin

Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat mit Beschluss Nr. 2012/5/026 am 20.06.2012 dem Verkauf der Gebäude nebst zugehöriger Grundstücke der BIC Nordthüringen GmbH in Sondershausen und Nordhausen, zugestimmt. Der Erlös diente der Schuldentilgung, darüber hinausgehende Mittel bilden die Grundlage der aktuellen Liquidität des Unternehmens.

Da das gezeichnete Stammkapital der Gesellschaft i. H.v. 520.000 EUR durch die Veräußerung des gesamten Anlagevermögens in einem erheblichen Missverhältnis zu den aktuellen Vermögenswerten steht, ist eine Herabsetzung erforderlich. Das Stammkapital soll im vereinfachten Verfahren auf 160.000 EUR festgesetzt werden.

Nach erfolgter Kapitalherabsetzung entsprechen die von den kommunalen Gesellschaftern gehaltenen Geschäftsanteile sodann einem Nennwert von jeweils 40.000 EUR.

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Änderung des Gesellschaftsvertrages der BIC Nordthüringen GmbH

Der Kreisausschuss empfahl mehrheitlich (eine Enthaltung) dem Kreistag die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der BIC Nordthüringen GmbH zu beschließen.



Aus der Begründung der Landrätin:

Mit dem Ausscheiden der beiden Sparkassen und der IHK aus der Gesellschaft, der im
Anschluss vorgenommenen Übernahme von Anteilen am Stammkapital durch die Gesellschafter Kyffhäuserkreis, Landkreis Nordhausen, Stadt Sondershausen und Stadt Nordhausen sowie der Herabsetzung des Stammkapitals ist eine entsprechende Änderung des
Gesellschaftsvertrages erforderlich.

Darüber hinaus erfordern die bereits vorgenommenen Maßnahmen aus der Sanierungskonzeption zur Fortführung und Weiterentwicklung des BIC, vor allem die Veräußerung des
Eigentums der Gesellschaft und der daraufhin anzupassende Gesellschaftsgegenstand,
sowie veränderte gesetzliche Anforderungen eine grundhafte Änderung des aktuellen
Gesellschaftsvertrages.
Autor: khh

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