Do, 14:56 Uhr
24.10.2013
Für Bitten und Beschwerden
Eine Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Thüringer Landtages wird in Sondershausen stattfinden. Hier kn mit den Einzelheiten.
Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Abgeordneten Fritz Schröter, und anderen Landtagsabgeordneten durchgeführt. So findet im November die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landratsamt des Kyffhäuserkreises in Sondershausen statt.
Zeit: Dienstag, den 19. November 2013, 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Sondershausen, Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, Großer Sitzungssaal
Interessierte Bürger werden gebeten, Termine für die Sprechstunde unter der Rufnummer 0361/37 72135 zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 19. November 2013 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der neuen Petitionsplattform unter www.petitionen-landtag.thueringen.de einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.
Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung und baurechtlichen Angelegenheiten.
Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Privatrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.
Autor: khhDer Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Abgeordneten Fritz Schröter, und anderen Landtagsabgeordneten durchgeführt. So findet im November die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landratsamt des Kyffhäuserkreises in Sondershausen statt.
Zeit: Dienstag, den 19. November 2013, 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Sondershausen, Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, Großer Sitzungssaal
Interessierte Bürger werden gebeten, Termine für die Sprechstunde unter der Rufnummer 0361/37 72135 zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 19. November 2013 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der neuen Petitionsplattform unter www.petitionen-landtag.thueringen.de einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.
Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung und baurechtlichen Angelegenheiten.
Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Privatrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.