Mo, 11:03 Uhr
28.10.2013
Honigsüße Förderung
Um die Zahl der Bienenvölker zu erhöhen, fördert das Thüringer Agrarministerium auch 2014 Investitionen in die Imkerei. Thüringer Imkerinnen und Imker können Unterstützung bei der Anschaffung neuer Maschinen und Geräten für die Bienenhaltung und Honiggewinnung beantragen. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde gerade aktualisiert...
Dank ihrer Bestäubungsleistung gehört die Honigbiene zu den wertvollsten Nutztieren überhaupt. Für die Landwirtschaft und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist die Bestäubung unverzichtbar, sagte Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien anlässlich der Neuauflage des Förderprogramms.
Das maximal förderfähige Investitionsvolumen ist auf 3.000 Euro pro Imker begrenzt. Anträge für das kommende Jahr können bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena vom 1. November 2013 bis 31. Januar 2014 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter http://www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/imkerei/index.aspx. Der Förderantrag, die aktuelle Förderrichtlinie sowie ein Hinweisblatt sind im Internet unter http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/lawi/agrarfoerderung/egmo/imkerei/ abrufbar. Die Förderung wird zu gleichen Teilen vom Freistaat Thüringen und der Europäischen Kommission finanziert.
Autor: redDank ihrer Bestäubungsleistung gehört die Honigbiene zu den wertvollsten Nutztieren überhaupt. Für die Landwirtschaft und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist die Bestäubung unverzichtbar, sagte Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien anlässlich der Neuauflage des Förderprogramms.
Das maximal förderfähige Investitionsvolumen ist auf 3.000 Euro pro Imker begrenzt. Anträge für das kommende Jahr können bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena vom 1. November 2013 bis 31. Januar 2014 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter http://www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/imkerei/index.aspx. Der Förderantrag, die aktuelle Förderrichtlinie sowie ein Hinweisblatt sind im Internet unter http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/lawi/agrarfoerderung/egmo/imkerei/ abrufbar. Die Förderung wird zu gleichen Teilen vom Freistaat Thüringen und der Europäischen Kommission finanziert.