Mo, 14:51 Uhr
28.10.2013
Netto-Markt geplant
In einer Bekanntmachung informierte die Stadt Bad Frankenhausen über die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt in Bad Frankenhausen, Kyffhäuserstraße/ Ecke Bachmühlenweg, im beschleunigten Verfahren. Hier kn mit den Einzelheiten...
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hatte am 19.09.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet Lebensmittelmarkt in Bad Frankenhausen, Kyffhäuserstraße/ Ecke Bachmühlenweg aufzustellen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt und das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB angewendet.
Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
In der Ortslage von Bad Frankenhausen, Bereich Kyffhäuserstraße/ Ecke Bachmühlenweg (Innenbereich) soll ein Lebensmittelmarkt mit den dazugehörigen Erschließungsanlagen (Zufahrt, Parkplätze) entstehen. Geplant ist ein Netto-Markt mit ca. 1.144 m2 Verkaufsfläche. Das Plangebiet liegt gemäß Flächennutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet, in dem Einzelhandelseinrichtungen nur mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m2 möglich sind. Deshalb ist ein Bebauungsplan erforderlich, der das Gebiet als Sondergebiet ausweist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Gleichzeitig soll der innerstädtische Bereich (vorhandene Industriebrache) neu geordnet und baulich nachgenutzt werden.
Autor: khhDer Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hatte am 19.09.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet Lebensmittelmarkt in Bad Frankenhausen, Kyffhäuserstraße/ Ecke Bachmühlenweg aufzustellen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt und das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB angewendet.
Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
In der Ortslage von Bad Frankenhausen, Bereich Kyffhäuserstraße/ Ecke Bachmühlenweg (Innenbereich) soll ein Lebensmittelmarkt mit den dazugehörigen Erschließungsanlagen (Zufahrt, Parkplätze) entstehen. Geplant ist ein Netto-Markt mit ca. 1.144 m2 Verkaufsfläche. Das Plangebiet liegt gemäß Flächennutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet, in dem Einzelhandelseinrichtungen nur mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m2 möglich sind. Deshalb ist ein Bebauungsplan erforderlich, der das Gebiet als Sondergebiet ausweist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Gleichzeitig soll der innerstädtische Bereich (vorhandene Industriebrache) neu geordnet und baulich nachgenutzt werden.
