Di, 13:02 Uhr
29.10.2013
Wie es weiter geht
Bis Jahresende kann der Geschäftsbetrieb beim Tourismusverband Kyffhäuser (TVK) für Touristen weigehend normal andauern, dass teilte der vorläufige Insolvenzverwalter so eben vor der Presse mit. Hier kn mit den Einzelheiten.
Dr. Peter Staufenbiel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, hatte zusammen mit der Verbandsvorsitzenden des TVK Antje Hochwind gestern beim Amtsgericht Mühlhausen für den Verband Insolvenz angemeldet.
Im Landratsamt Kyffhäuserkreis in Sondershausen hatten beide am späten Vormittag zu einer Pressekonferenz geladen. Dabei bekräftigte man, dass die schnell Insolvenzanmeldung richtig und notwendig war. Der Pressekonferenz vorangegangen war eine Information der 19 Mitarbeiter und der Auszubildenden, über die weitere Vorgehensweise beim zurzeit noch vorläufigen Insolvenzverfahren.
Dr. Peter Staufenbiel informierte, dass der normale Kundenbetrieb des TVK, wie Betreibung des Kyffhäuserdenkmals, der Tourismusbüros, des Ticketverkaufs und der Vermittlung von Übernachtungen bis Jahresende zum 31.12.2013 weitergeht. Es kann jeder seine Leistungen beim Ticketkauf mit seiner EC-Karte weiterhin bezahlen. Auch Führungen und das Verschicken von Flyern und Informationsanforderungen verlaufen wie bisher. Änderungen in den Öffnungszeiten wurden nicht im Pressegespräch erwähnt.
Die Entlohnung der Mitarbeiter wird über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung zwischen einer Bank und der Agentur für Arbeit laufen, so dass auch hier die Lage bis zum 31.12.2013 geklärt ist.
Geschäftsführer Herbert Knischka bleibt auch weiterhin erster Ansprechpartner für die Mitarbeiter und bleibt auch organisatorisch Geschäftsführer.
Was sich grundlegend ändert ist folgendes: Jegliche Handlungen nach Außen als Tourismusverband bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Vorläufiger Insolvenzverwalter deshalb, weil die schriftliche Bestätigung vom Amtsgericht noch nicht vorliegt. Befriedigt zeigten sich Hochwind und Dr. Staufenbiel, dass die Einleitung des Verfahrens so schnell beim Gericht angelaufen ist.
Über die Zeit nach dem 01.01.2014 konnte Dr. Staufenbiel noch nichts sagen, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren losgeht. Ich muss mir erst einen Überblick über die Lage verschaffen, so der Rechtsanwalt, denn erkennt noch keine genauen Zahlen und hat noch kein Büro des TVK gesehen.
Heute gab es die ersten Gespräche über vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Insolvenzverwaltung und Landratsamt als Eigentümer des Kyffhäuserdenkmals. Einig war man sich bereits in einem Punkt: Die bisherigen Strukturen funktionieren nicht mehr. Man muss neue Strukturen finden.
Schlimm ist eigentlich, seit Jahren diskutierte man im Kreis (Landratsamt und Kreistagsmitglieder) ergebnislos darüber und jetzt muss es doch mit der notwendigen Eile auf den Weg gebracht werden.
Wie es nach dem 01.01.14 weitergeht bleibt spannend und man kann nur hoffen, dass mn nicht zu viel Imageverlust erlitten hat.
Autor: khhDr. Peter Staufenbiel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, hatte zusammen mit der Verbandsvorsitzenden des TVK Antje Hochwind gestern beim Amtsgericht Mühlhausen für den Verband Insolvenz angemeldet.
Im Landratsamt Kyffhäuserkreis in Sondershausen hatten beide am späten Vormittag zu einer Pressekonferenz geladen. Dabei bekräftigte man, dass die schnell Insolvenzanmeldung richtig und notwendig war. Der Pressekonferenz vorangegangen war eine Information der 19 Mitarbeiter und der Auszubildenden, über die weitere Vorgehensweise beim zurzeit noch vorläufigen Insolvenzverfahren.
Dr. Peter Staufenbiel informierte, dass der normale Kundenbetrieb des TVK, wie Betreibung des Kyffhäuserdenkmals, der Tourismusbüros, des Ticketverkaufs und der Vermittlung von Übernachtungen bis Jahresende zum 31.12.2013 weitergeht. Es kann jeder seine Leistungen beim Ticketkauf mit seiner EC-Karte weiterhin bezahlen. Auch Führungen und das Verschicken von Flyern und Informationsanforderungen verlaufen wie bisher. Änderungen in den Öffnungszeiten wurden nicht im Pressegespräch erwähnt.
Die Entlohnung der Mitarbeiter wird über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung zwischen einer Bank und der Agentur für Arbeit laufen, so dass auch hier die Lage bis zum 31.12.2013 geklärt ist.
Geschäftsführer Herbert Knischka bleibt auch weiterhin erster Ansprechpartner für die Mitarbeiter und bleibt auch organisatorisch Geschäftsführer.
Was sich grundlegend ändert ist folgendes: Jegliche Handlungen nach Außen als Tourismusverband bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Vorläufiger Insolvenzverwalter deshalb, weil die schriftliche Bestätigung vom Amtsgericht noch nicht vorliegt. Befriedigt zeigten sich Hochwind und Dr. Staufenbiel, dass die Einleitung des Verfahrens so schnell beim Gericht angelaufen ist.
Über die Zeit nach dem 01.01.2014 konnte Dr. Staufenbiel noch nichts sagen, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren losgeht. Ich muss mir erst einen Überblick über die Lage verschaffen, so der Rechtsanwalt, denn erkennt noch keine genauen Zahlen und hat noch kein Büro des TVK gesehen.
Heute gab es die ersten Gespräche über vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Insolvenzverwaltung und Landratsamt als Eigentümer des Kyffhäuserdenkmals. Einig war man sich bereits in einem Punkt: Die bisherigen Strukturen funktionieren nicht mehr. Man muss neue Strukturen finden.
Schlimm ist eigentlich, seit Jahren diskutierte man im Kreis (Landratsamt und Kreistagsmitglieder) ergebnislos darüber und jetzt muss es doch mit der notwendigen Eile auf den Weg gebracht werden.
Wie es nach dem 01.01.14 weitergeht bleibt spannend und man kann nur hoffen, dass mn nicht zu viel Imageverlust erlitten hat.

