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Mi, 19:44 Uhr
30.10.2013

Neues vom TVK

Die Führungen des Tourismusverbandes Kyffhäuser (TVK) werden wieder aufgenommen und wir haben einen Termin für Sie. Das Gericht betätigte den vorläufigen Insolvenzverwalter...

Stadtführung Bad Frankenhausen

Am Sonntag, den 03. November um 10.00 Uhr findet der nächste öffentliche Stadtrundgang durch Bad Frankenhausen statt.

Lernen Sie die Salz- und Kurstadt Bad Frankenhausen kennen!

Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen
Treffpunkt: Kyffhäuser – Information, Anger 14
Preis pro Person 3.00 Euro, ermäßigt (mit Kurkarte) 2.50 Euro

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wie erwartet hatte gestern das Amtsgericht Mühlhausen den Beschluss in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Tourismusverbandes Kyffhäuserkreis e.V. beschlossen.

Die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners wird angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Staufenbiel, Mühlhausen bestellt.

Im Beschluss heißt es u.a.:

Es wird angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Da dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde, wird weiterhin angeordnet, dass die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters den folgenden Umfang haben:

- Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten,
- Er wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuzahlen.
- Der vorläufige Verwalter ist zur Fortführung des Betriebes bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ermächtigt. Zur Stilllegung des Betriebes ist er nur mit Zustimmung des Gerichts befugt.
- Er ist berechtigt, mit dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu führen.
Autor: khh

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