eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 14:48 Uhr
04.11.2013

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses

Im November wird in Sondershausen der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags seine öffentliche Sprechstunde abhalten. Termin bitte vorher vereinbaren...

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Ab-geordneten Fritz Schröter, und anderen Landtagsabgeordneten durchgeführt. So findet im November die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landratsamt des Kyffhäuserkreises in Sondershausen statt.
Anzeige symplr (1)

Zeit: Dienstag, den 19. November 2013, 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Sondershausen, Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8,
Großer Sitzungssaal

Interessierte Bürger werden gebeten, Termine für die Sprechstunde unter der Rufnummer 0361/37 72135 zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 19. November 2013 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der neuen Petitionsplattform unter www.petitionen-landtag.thueringen.de einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung und baurechtlichen Angelegenheiten.

Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Privatrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.
Postanschrift: 99107 Erfurt PSF 90 04
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)