Mi, 16:46 Uhr
06.11.2013
Rückforderung wird akzeptiert
In der heutigen Sitzung des Kreistags des Kyffhäuserkreises ging es um den Rückforderungsbetrag des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar...
Der Kreistag beauftragte bei einer Stimmenthaltung die Landrätin des Kyffhäuserkreises den Rückforderungsbetrag in Höhe von 1.037.701,50 € aus dem vorliegenden Bescheidentwurf des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 20.06.2013 zur Verwendungsnachweisprüfung des Erweiterungsbaus des Krankenhauses anzuerkennen und nach Bescheidvorlage den Rechtsmittelverzicht zu erklären.
Die daraus resultierende Rückerstattung von Fördermitteln in Höhe von 488.958,64 € und die festgesetzten Zinsen in Höhe von 548.742,86 € sind im Nachtragshaushalt 2013 darzustellen und mit Bestandskraft des Bescheides vorzunehmen.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Schon der Kreisausschuss hatte diese Vorgehensweise befürwortet, kn berichtete bereits ausführlich.
Klaus Mehle (SPD) erinnerte daran, dass die ursprüngliche Forderung bei rund 10 Millionen Euro, teils sogar 16 Millionen lag. Verwaltung und Krankenhaus haben eine sehr gute Arbeit bei der Senkung des Betrages gemacht. Kritisieren muss man die lange Bearbeitungszeit, schon seit 1998. Die SPD/Grüne-Fraktion hatte bereits öffentlich Stellung genommen.
Aus der Begründung der Landrätin
Der Erweiterungsbau am Krankenhaus in Sondershausen wurde in der Zeit von 1992 bis 1998 mit einer Gesamtsumme von 96.469.850,15 DM (49.324.251,16 €) realisiert.
Im Dezember 1999 wurde der Verwendungsnachweis zur Prüfung vorgelegt.
Im Rahmen der sehr langwierigen und umfassenden Überprüfung des Verwendungsnachweises aus baufachlicher, medizintechnischer und verwaltungsrechtlicher Sicht, wurden eine Reihe von Differenzen gegenüber den Vorgaben im Bewilligungsbescheid und entsprechenden Verwaltungsvorschriften festgestellt. Daraus resultierend wurden Erstattungsbeträge in Höhe von ursprünglich 32.568.381,66 DM (16.651.949,12 €) gefordert, die im Rahmen der Anhörung im Verwaltungsverfahren auf jetzt 1.037.701,50 € reduziert werden konnten.
Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, den Rückforderungsbetrag aus dem Bescheidentwurf des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 20.06.2013 anzuerkennen und den Rechtsmittelverzicht nach Vorlage des Bescheides zu erklären.
Autor: khhDer Kreistag beauftragte bei einer Stimmenthaltung die Landrätin des Kyffhäuserkreises den Rückforderungsbetrag in Höhe von 1.037.701,50 € aus dem vorliegenden Bescheidentwurf des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 20.06.2013 zur Verwendungsnachweisprüfung des Erweiterungsbaus des Krankenhauses anzuerkennen und nach Bescheidvorlage den Rechtsmittelverzicht zu erklären.
Die daraus resultierende Rückerstattung von Fördermitteln in Höhe von 488.958,64 € und die festgesetzten Zinsen in Höhe von 548.742,86 € sind im Nachtragshaushalt 2013 darzustellen und mit Bestandskraft des Bescheides vorzunehmen.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Schon der Kreisausschuss hatte diese Vorgehensweise befürwortet, kn berichtete bereits ausführlich.
Klaus Mehle (SPD) erinnerte daran, dass die ursprüngliche Forderung bei rund 10 Millionen Euro, teils sogar 16 Millionen lag. Verwaltung und Krankenhaus haben eine sehr gute Arbeit bei der Senkung des Betrages gemacht. Kritisieren muss man die lange Bearbeitungszeit, schon seit 1998. Die SPD/Grüne-Fraktion hatte bereits öffentlich Stellung genommen.
Aus der Begründung der Landrätin
Der Erweiterungsbau am Krankenhaus in Sondershausen wurde in der Zeit von 1992 bis 1998 mit einer Gesamtsumme von 96.469.850,15 DM (49.324.251,16 €) realisiert.
Im Dezember 1999 wurde der Verwendungsnachweis zur Prüfung vorgelegt.
Im Rahmen der sehr langwierigen und umfassenden Überprüfung des Verwendungsnachweises aus baufachlicher, medizintechnischer und verwaltungsrechtlicher Sicht, wurden eine Reihe von Differenzen gegenüber den Vorgaben im Bewilligungsbescheid und entsprechenden Verwaltungsvorschriften festgestellt. Daraus resultierend wurden Erstattungsbeträge in Höhe von ursprünglich 32.568.381,66 DM (16.651.949,12 €) gefordert, die im Rahmen der Anhörung im Verwaltungsverfahren auf jetzt 1.037.701,50 € reduziert werden konnten.
Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, den Rückforderungsbetrag aus dem Bescheidentwurf des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 20.06.2013 anzuerkennen und den Rechtsmittelverzicht nach Vorlage des Bescheides zu erklären.