Mi, 22:57 Uhr
06.11.2013
Es geht um die Finanzen
Die Abteilung Finanzen der Stadt Bad Frankenhausen bittet um Beachtung. Es geht um die Grund- und Hundsteuer, Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (SEPA und mehr
Mit dem 1. Amtsblatt vom 16.01.2013 erfolgte die öffentliche Erhebung der Grund- und Hundsteuer.
Diese Festsetzung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2013 die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. D.h. die bisher vorliegenden Bescheide behalten ihre Gültigkeit. Es erfolgte kein pauschaler Versand der Bescheide.
Die Steuern werden mit den in den zuletzt erteilten Grundabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig.
Alle Mieten und Pachten sind entsprechend der vorliegenden Verträge wie bisher zu entrichten.
Die nächste Regelfälligkeit für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Pachten ist der 15.11.2013!
Wir möchten nochmals darauf verweisen, dass säumigen Zahlern keine Erinnerungsschreiben mehr geschickt werden. Nach Verstreichen des Zahlungszieles wird automatisch gemahnt.
Wir bitten alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger, ihre diesjährigen Einzahlungen auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuelle Restbeträge umgehend einzuzahlen. Zu offenen Kassenresten zählen auch nicht bezahlte Mahngebühren/Säumniszuschläge/und sonstige Verwaltungsgebühren. Bei nicht termingemäßer Einzahlung müssen auch diese im Mahnverfahren (mit weiteren Gebühren) weiter verfolgt werden.
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Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (SEPA)
Zum 1. Februar 2014 wird der nationale Zahlungsverkehr durch SEPA, den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr, abgelöst
Die Kontoverbindungsdaten ändern sich. Aus der Kontonummer wird die IBAN (internationale Bank-Kontonummer). Aus der Bankleitzahl wird der BIC (Bank-Identifizierungscode. Diese neuen Verbindungsdaten (IBAN und BIC) sind schon heute z. B. auf ihren Kontoauszügen ausgewiesen, lassen sich aber auch bei ihrer Hausbank erfragen.
Alle Überweisungen und Lastschriften sind ab 01. Februar 2014 nur noch mit Angabe von IBAN und BIC nach den neuen Regelungen möglich. Die SEPA-Lastschrift ist der bekannten Einzugsermächtigung gleichzusetzen.
Die der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen erteilten Einzugsermächtigungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und technischen Möglichkeiten automatisch in das neue Verfahren übergeleitet. Jedes Lastschriftmandat erhält eine Mandatsreferenznummer.
Mit den Abgabenbescheiden für das Jahr 2014 werden allen Zahlungspflichtigen die neuen Daten mitgeteilt.
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Die Abteilung Finanzen möchte alle Bürgerinnen und Bürger nochmals darüber informieren, dass in der Stadtkasse Abfallsäcke für
Bio-Abfälle zu 1,00 € sowie
Restmüll zu 2,50 € erhältlich sind.
Diese können immer bei der jeweiligen Abfuhr der entsprechenden Mülltonnen mit entsorgt werden.
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Die Abteilung Finanzen möchte nochmals alle Hundehalter auf Ihre Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Anmeldung aller in ihrem Haushalt gehaltenen Hunde hinweisen. Die ab 01.09.2012 gültige Hundesteuersatzung wurde im Amtsblatt am 29.08.2012 veröffentlicht.
Alle An- und Abmeldungen der Hunde erfolgen nur in schriftlicher Form mit dem in der Abteilung Finanzen (Rathaus Zi. 002) erhältlichem Vordruck.
Autor: khhMit dem 1. Amtsblatt vom 16.01.2013 erfolgte die öffentliche Erhebung der Grund- und Hundsteuer.
Diese Festsetzung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2013 die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. D.h. die bisher vorliegenden Bescheide behalten ihre Gültigkeit. Es erfolgte kein pauschaler Versand der Bescheide.
Die Steuern werden mit den in den zuletzt erteilten Grundabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig.
Alle Mieten und Pachten sind entsprechend der vorliegenden Verträge wie bisher zu entrichten.
Die nächste Regelfälligkeit für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Pachten ist der 15.11.2013!
Wir möchten nochmals darauf verweisen, dass säumigen Zahlern keine Erinnerungsschreiben mehr geschickt werden. Nach Verstreichen des Zahlungszieles wird automatisch gemahnt.
Wir bitten alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger, ihre diesjährigen Einzahlungen auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuelle Restbeträge umgehend einzuzahlen. Zu offenen Kassenresten zählen auch nicht bezahlte Mahngebühren/Säumniszuschläge/und sonstige Verwaltungsgebühren. Bei nicht termingemäßer Einzahlung müssen auch diese im Mahnverfahren (mit weiteren Gebühren) weiter verfolgt werden.
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Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (SEPA)
Zum 1. Februar 2014 wird der nationale Zahlungsverkehr durch SEPA, den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr, abgelöst
Die Kontoverbindungsdaten ändern sich. Aus der Kontonummer wird die IBAN (internationale Bank-Kontonummer). Aus der Bankleitzahl wird der BIC (Bank-Identifizierungscode. Diese neuen Verbindungsdaten (IBAN und BIC) sind schon heute z. B. auf ihren Kontoauszügen ausgewiesen, lassen sich aber auch bei ihrer Hausbank erfragen.
Alle Überweisungen und Lastschriften sind ab 01. Februar 2014 nur noch mit Angabe von IBAN und BIC nach den neuen Regelungen möglich. Die SEPA-Lastschrift ist der bekannten Einzugsermächtigung gleichzusetzen.
Die der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen erteilten Einzugsermächtigungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und technischen Möglichkeiten automatisch in das neue Verfahren übergeleitet. Jedes Lastschriftmandat erhält eine Mandatsreferenznummer.
Mit den Abgabenbescheiden für das Jahr 2014 werden allen Zahlungspflichtigen die neuen Daten mitgeteilt.
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Die Abteilung Finanzen möchte alle Bürgerinnen und Bürger nochmals darüber informieren, dass in der Stadtkasse Abfallsäcke für
Bio-Abfälle zu 1,00 € sowie
Restmüll zu 2,50 € erhältlich sind.
Diese können immer bei der jeweiligen Abfuhr der entsprechenden Mülltonnen mit entsorgt werden.
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Die Abteilung Finanzen möchte nochmals alle Hundehalter auf Ihre Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Anmeldung aller in ihrem Haushalt gehaltenen Hunde hinweisen. Die ab 01.09.2012 gültige Hundesteuersatzung wurde im Amtsblatt am 29.08.2012 veröffentlicht.
Alle An- und Abmeldungen der Hunde erfolgen nur in schriftlicher Form mit dem in der Abteilung Finanzen (Rathaus Zi. 002) erhältlichem Vordruck.
