Di, 16:08 Uhr
03.12.2013
Schließungen an den Brückentagen
Kitas in Bad Frankenhausen sind an den Brückentagen zwischen den Jahren geschlossen. Wie der Betreuungsbedarf gesichert werden kann, hat kn erfahren...
Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Frankenhausen (KitaBenutzS-BFH) vom 19.01.2011 hat an den sogenannten Brückentagen zwischen Weihnachten und Neujahr höchstens eine der drei Kindertageseinrichtungen (Kitas) der Stadt Bad Frankenhausen geöffnet, sofern hierfür ein dringender Betreuungsbedarf besteht.
Dringender Betreuungsbedarf
kann etwa begründet sein, wenn an den Brückentagen (Freitag, 27.12.2013, und/oder am Montag, 30.12.2013) ein(e) Alleinerziehende(r) oder gegebenenfalls beide Elternteile arbeitsvertraglich zur Arbeit verpflichtet sind und keinen Erholungsurlaub nehmen kann bzw. können, so dass sie nicht selbst ihr Kind betreuen kann bzw. können.
Für solche Fälle dringenden Betreuungsbedarfs wird an den beiden oben genannten Tagen ein zentraler Betreuungsdienst in der Kita Kindervilla organisiert werden, erforderlichenfalls von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Dringender Betreuungsbedarf ist spätestens bis Freitag, dem 06.12.2013, anzuzeigen. Der Anzeige des dringenden Betreuungsbedarfs ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers (ggf. für beide Elternteile) beizufügen, aus der die Arbeitspflicht für den jeweiligen Elternteil an dem bzw. den genannten Brückentag(en) hervorgeht.
Die Anzeige des dringenden Betreuungsbedarfs mit der/den Arbeitsbescheinigung(en) kann bei einer der drei städtischen Kindertageseinrichtungen oder im Rathaus der Stadt Bad Frankenhausen im Fachbereich Ordnung und Soziales, Markt 1, Zimmer 021, 06567 Bad Frankenhausen, abgegeben werden. Rückfragen sind telefonisch unter der Rufnummer 034671 / 720-15 oder per E-Mail unter sozialamt@bad-frankenhausen.de möglich.
Autor: khhGemäß § 6 Absatz 1 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Frankenhausen (KitaBenutzS-BFH) vom 19.01.2011 hat an den sogenannten Brückentagen zwischen Weihnachten und Neujahr höchstens eine der drei Kindertageseinrichtungen (Kitas) der Stadt Bad Frankenhausen geöffnet, sofern hierfür ein dringender Betreuungsbedarf besteht.
Dringender Betreuungsbedarf
kann etwa begründet sein, wenn an den Brückentagen (Freitag, 27.12.2013, und/oder am Montag, 30.12.2013) ein(e) Alleinerziehende(r) oder gegebenenfalls beide Elternteile arbeitsvertraglich zur Arbeit verpflichtet sind und keinen Erholungsurlaub nehmen kann bzw. können, so dass sie nicht selbst ihr Kind betreuen kann bzw. können.
Für solche Fälle dringenden Betreuungsbedarfs wird an den beiden oben genannten Tagen ein zentraler Betreuungsdienst in der Kita Kindervilla organisiert werden, erforderlichenfalls von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Dringender Betreuungsbedarf ist spätestens bis Freitag, dem 06.12.2013, anzuzeigen. Der Anzeige des dringenden Betreuungsbedarfs ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers (ggf. für beide Elternteile) beizufügen, aus der die Arbeitspflicht für den jeweiligen Elternteil an dem bzw. den genannten Brückentag(en) hervorgeht.
Die Anzeige des dringenden Betreuungsbedarfs mit der/den Arbeitsbescheinigung(en) kann bei einer der drei städtischen Kindertageseinrichtungen oder im Rathaus der Stadt Bad Frankenhausen im Fachbereich Ordnung und Soziales, Markt 1, Zimmer 021, 06567 Bad Frankenhausen, abgegeben werden. Rückfragen sind telefonisch unter der Rufnummer 034671 / 720-15 oder per E-Mail unter sozialamt@bad-frankenhausen.de möglich.