Mi, 16:10 Uhr
18.12.2013
Gelder umgeschichtet
Im Kreisausschuss des Kreistages des Kyffhäuserkreises ging es um ein außerplanmäßige Ausgabe - Rettungsdienst/ Dienstleistung an Dritte. Hier kn mit den Einzelheiten...
Der Kreisausschuss stimmte einstimmigder außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltstelle 01.1600.6300 Rettungsdienst / Dienstleistung an Dritte einstimmig zu.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Mit Wirkung vom 01.10.2013 hat der Kyffhäuserkreis dem Landkreis Nordhausen im Rahmen einer Zweckvereinbarung die Aufgabe, eine unter der Notrufnummer 112 ständig
erreichbare und betriebsbereite Zentrale Leitstelle vorzuhalten, übertragen.
Der Kreistag hat die Landrätin am 11.09. 2013 mit Kreistagsbeschluss beauftragt, die o. g. Zweckvereinbarung abzuschließen.
Das Personal der Leitstelle setzt sich aus Mitarbeitern des Landkreises Nordhausen und des Kyffhäuserkreises sowie der feuerwehrtechnischen Beamten der Stadt Nordhausen zusammen. Wegen der Aufgabenübertragung an den Landkreis Nordhausen erfolgte ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB der Mitarbeiter der Leitstelle des Kyffhäuserkreises. Die entsprechenden Kosten werden vom Landkreis Nordhausen dem Kyffhäuserkreis in Rechnung gestellt.
Ab dem 01.10.2013 sind die entstandenen Kosten durch den Kyffhäuserkreis dem Landkreis Nordhausen auf der Basis der geschlossenen Vereinbarung und der vorgelegten Abrechnungen in der Haushaltstelle 01.1600.6300 Dienstleistungen an Dritte zu erstatten. Die
Deckung dieser Ausgaben erfolgt im Haushaltsjahr 2013 über Personalkoten/ Minderausgaben innerhalb des Unterabschnittes 1600 - Rettungsdienst und aus Einsparungen im Unterabschnitt 4000 – Allgemeine Sozialverwaltung.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Das was bisher an die Mitarbeiter im Haus gezahlt werden musste, wird nun einfach an das Landratsamt Nordhausen überwiesen. Die Summe bleibt gleich.
Autor: khhDer Kreisausschuss stimmte einstimmigder außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltstelle 01.1600.6300 Rettungsdienst / Dienstleistung an Dritte einstimmig zu.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Mit Wirkung vom 01.10.2013 hat der Kyffhäuserkreis dem Landkreis Nordhausen im Rahmen einer Zweckvereinbarung die Aufgabe, eine unter der Notrufnummer 112 ständig
erreichbare und betriebsbereite Zentrale Leitstelle vorzuhalten, übertragen.
Der Kreistag hat die Landrätin am 11.09. 2013 mit Kreistagsbeschluss beauftragt, die o. g. Zweckvereinbarung abzuschließen.
Das Personal der Leitstelle setzt sich aus Mitarbeitern des Landkreises Nordhausen und des Kyffhäuserkreises sowie der feuerwehrtechnischen Beamten der Stadt Nordhausen zusammen. Wegen der Aufgabenübertragung an den Landkreis Nordhausen erfolgte ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB der Mitarbeiter der Leitstelle des Kyffhäuserkreises. Die entsprechenden Kosten werden vom Landkreis Nordhausen dem Kyffhäuserkreis in Rechnung gestellt.
Ab dem 01.10.2013 sind die entstandenen Kosten durch den Kyffhäuserkreis dem Landkreis Nordhausen auf der Basis der geschlossenen Vereinbarung und der vorgelegten Abrechnungen in der Haushaltstelle 01.1600.6300 Dienstleistungen an Dritte zu erstatten. Die
Deckung dieser Ausgaben erfolgt im Haushaltsjahr 2013 über Personalkoten/ Minderausgaben innerhalb des Unterabschnittes 1600 - Rettungsdienst und aus Einsparungen im Unterabschnitt 4000 – Allgemeine Sozialverwaltung.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Das was bisher an die Mitarbeiter im Haus gezahlt werden musste, wird nun einfach an das Landratsamt Nordhausen überwiesen. Die Summe bleibt gleich.