Do, 08:25 Uhr
23.01.2014
Neue Vordrucke
Der Vorsteher des Finanzamtes Sondershausen weist auf folgendes hin: Seit diesem Monat gelten für gemeinnützige Vereine und Organisationen, politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen neue amtliche Muster für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, besser bekannt als Spendenbescheinigungen...
Die neuen Muster befinden sich im Internet unter: https://www.formulare-bfinv.de unter den Rubriken Steuerformulare \ Gemeinnützigkeit. Dort gibt es auch eine Erklärung zum Ausfüllen der Spendenbescheinigungen, die durch die Vereine selbst vorgenommen werden können.
Die elektronisch abrufbaren Formulare für Geldzuwendungen, für Sachzuwendungen und sogenannte Sammelbestätigungen lassen sich auf diesem Weg direkt ausfüllen, so Vorsteher Josef Wulfing zu den Nordthüringer Online-Zeitungen und weiter: Das erspart wertvolle Zeit.
Zuwendungsbestätigungen nach den bisherigen Mustern dürfen seit diesem Jahr nicht mehr verwendet werden. Hintergrund für die Neuerung ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21. März 2013, mit dem insbesondere die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen verbessert worden ist.
Autor: redDie neuen Muster befinden sich im Internet unter: https://www.formulare-bfinv.de unter den Rubriken Steuerformulare \ Gemeinnützigkeit. Dort gibt es auch eine Erklärung zum Ausfüllen der Spendenbescheinigungen, die durch die Vereine selbst vorgenommen werden können.
Die elektronisch abrufbaren Formulare für Geldzuwendungen, für Sachzuwendungen und sogenannte Sammelbestätigungen lassen sich auf diesem Weg direkt ausfüllen, so Vorsteher Josef Wulfing zu den Nordthüringer Online-Zeitungen und weiter: Das erspart wertvolle Zeit.
Zuwendungsbestätigungen nach den bisherigen Mustern dürfen seit diesem Jahr nicht mehr verwendet werden. Hintergrund für die Neuerung ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21. März 2013, mit dem insbesondere die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen verbessert worden ist.