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Mo, 08:47 Uhr
27.01.2014

Anklage erhoben

Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hat Anklage im Zusammenhang mit dem schwerer Zugunglück in Bleicherode Ost im September 2011 erhoben. Einzelheiten in Ihren Nordthüringer Onlinezeitungen...


Wie der mdr berichtet, müssen sich sich ein 66 Jahre alter Fahrdienstleiter und ein 48jähriger Weichenwärter verantworten.

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Der Fahrdienstleiter soll am Abend des 21. September 2011 den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge mehr als eine Promille Alkohol im Blut gehabt zu haben. Der Weichenwärter soll bei der Sichtprüfung der Weichen die Gefahr nicht erkannt haben, die durch die Stellung der Weichen gegeben war. Der Fahrdienstleiter soll das Gleis für einen Zug freigegeben haben, obwohl dort ein weiterer Zug bereits hielt.

Die jetzt erhobene Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr sowie in das fahrlässige Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Der Prozess soll vor dem Nordhäuser Amtsgericht geführt werden, berichtet der mdr.
Autor: red

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Kommentare
gernot1310
27.01.2014, 10:33 Uhr
welche Explosion
also ich weis nicht, ich wohne direct neben dem Bahnhof und war einer der ersten die am Unfallort waren. Aber eine Explosion ???????????????? das einige was geknallt hat wwar der Druckluftbehälter an der Lok. wenn eine Explosion im Sinne einer Explosion statt gefunden hätte dann wäre das weit schlimmer ausgegangen.

Mal abgesehen davon das ein Benzin gefüllter behälter nicht explodiert weil im Behälter das Mischungsverhältniss zwischen Bezin und Luft gar nicht stimmt.
Das Risiko einer Explosion war wärend des Brandes wesentlich höher.
Wolfi65
27.01.2014, 12:39 Uhr
Totales Versagen
Mit über 1,0 Promille auf dem Stellwerk noch Fahrdienstleiter spielen, ist allein schon eine Hohe Strafe wert. Nicht auszudenken, wenn ein Reisezug auf den Tankwagenzug aufgefahren wäre.
So waren es "nur ein Güterzug."

Das, was der Fahrdienstleiter getan hat, nennt man Einfahrt in ein besetztes Gleis.
So etwas kann man durch simples anbringen von Hilfsperren am Streckenblock, an den Weichen- und Signalhebeln und oder an den Stelltasten bei elektrischen Signalen ausschließen.

Wenn der Kopf aber benebelt ist, hilft auch die beste Sicherungstechnik nicht.
Dem Weichenwärter kann man eine Mitschuld einräumen, da er hätte bemerken müssen, dass er vom Fahrdienstleiter einen blockelektrischen Befehl zur Einfahrt in ein besetztes Gleis empfangen hat.
Auch diesen Fehler hätte das Anbringen von Hilfssperren auf dem Weichenwärterstellwerk ausschließen können.

Auch der normale Menschenverstand hat wohl in diesem Moment versagt, da der Weichenwärter niemals hätte das Einfahrsignal auf Fahrt stellen dürfen, da offensichtlich auch dem Weichenwärter bekannt war, dass das betreffende Gleis durch Fahrzeuge besetzt war und dieses auch von seinem Stellwerk zumindest durch den Einsatz eines Fernglases einsehbar ist.
Somit ist die ganze Handlungsweise nicht nachvollziehbar.
Selbstverständlich sind die beiden ex Kollegen hart zu bestrafen.
Mir erschließt sich aber immer noch nicht, wieso der FDL Bleicherode Ost mit 65 oder mehr Jahren noch aktiv im Dienst sein musste, zumal doch es bei der deutschen Bahn AG entsprechende Ruhestandsregelungen gibt.
Für Beide ex Kollegen hat sich wohl eine erfolgreiche Karriere bei der DBAG erledigt.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Diensthaftpflichtversicherungen den Schaden wenigstens teilweise regeln, da ja bei einem der Kollegen erheblicher Alkohol im Spiel war und somit eine grob Fahrlässige Handlung anzunehmen ist, welche die Versicherung u.U. von der Leistung befreit.
Alles im Allen ist der Unfall von Bleicherode Ost ein trauriges Beispiel von einem dienstlichen Totalversagen von Kollegen mit langjähriger Diensterfahrung.

Falls mich jetzt wieder Einige Kommentatoren als Besserwisser abstempeln wollen möchte ich folgendes anmerken.
Ja ich war auch im Stellwerksdienst und ja ich habe immer Hilfsperren an die betreffende Sicherungstechnik angebracht, wenn dieses von Nöten war und ich habe keinen Bahnunfall verursacht sondern ich bin ein Opfer von Herrn Verkehrsminister a.D. Wissmann und seiner schlanken Unternehmenspolitik geworden.
Dafür habe ich jetzt aber mehr Zeit für die Kommentarfunktion der NNZ Online.de und brauche mich mit dienstlichen Sachen so gut wie nicht mehr auseinander zu setzen.
gernot1310
27.01.2014, 13:44 Uhr
es mus erst was passieren
Wolfi65 du hast vollkommen recht mit Deiner Ausführung.Wer letztenendes auf den Kosten ,von wohl inzwischen 9 Millionen, sitzen bleibt werden wir sehen. soweit ich weis geht die versicherung doch eh nur bis 2,5 Mille von daher...

der Unfall hätte echt vermieden werden könen mit den Sicherheitsvorkehrungen, aber es muß erst zu einer beinahe Katastrophe kommen bis was passiert. Das ist wie mit dem Kreisel in BL, den haben sie auch erst gebaut nach dem es zu einem richtig schweren Unfall kam. So ist das da sicher auch. Bahn spart halt immer an der falschen Stelle.
Wolfi65
27.01.2014, 14:38 Uhr
Stimme nur zu einen Teil zu
Hier war menschliches Versagen mit Alkohol in Verbindung Schuld.
Die Technik hat nur in soweit versagt, dass man auf eine elektronische Gleisbesetztanzeige verzichtet hat.
Hundertprozentige Sicherheit gibt es eben nicht.
Alkohol dazu und schon liegt die Fuhre im Dreck.
Bei der Bahn ist so etwas eben ein wenig teurer als in anderen Bereichen.
Da kann man nur hoffen, das die ex Kollegen 200 Jahre alt werden, um noch zu erleben, dass die paar Millionen irgendwie abgearbeitet werden.

Die DEVK sichert wohl bis 5 Mill. bei Sach- und Personenschäden ab und 500.000 für Umweltschäden.
Da bleibt wohl noch eine große Summe übrig.
Wie viel Glas Bier hätte man für dieses Geld trinken können, ohne sich wirtschaftlich zu ruinieren?
Bestimmt mindestens an die 2 Millionen Glas!
Was für eine Verschwendung!:-)
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