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Mo, 12:46 Uhr
27.01.2014

Finanzämter jetzt mit EC-Geräten

Die Thüringer Finanzämter sind ab sofort mit mobilen und stationären Electronic-Cash-Geräten ausgestattet. Jeder kann jetzt dort mit EC-Karte bezahlen...


Finanzminister Dr. Wolfgang Voß dazu: „Das ist eine wichtige technische Neuerung – für die Finanzämter und die Steuerschuldner zugleich.“ Schließlich bedeute es eine gewisse Arbeitserleichterung und eine höhere persönliche Sicherheit für den Vollziehungsbeamten, der nunmehr deutlich weniger Bargeld oder andere Pfandgegenstände transportieren müsse. „Auf der anderen Seite hat der Steuerschuldner ab sofort die Möglichkeit, seine Schulden sofort und bargeldlos zu begleichen. Damit entgeht er möglichen Pfändungen oder weiterer Sanktionen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden wären“, so der Minister weiter. Insofern stehe die Neuerung unter dem Zeichen einer zusätzlichen Steigerung der Serviceorientierung der Finanzverwaltung insgesamt.

Neben dem Einsatz mobiler EC-Geräte durch die 24 Vollziehungsbeamten der Thüringer Finanzämter arbeiten die Zentralfinanzkassen der Finanzämter Gera, Gotha, Mühlhausen und Suhl und die Geschäftsstelle des Finanzamts Erfurt seit Beginn des Jahres mit stationären EC-Geräten.

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Dem Einsatz war eine erfolgreiche Pilotierungsphase in den Jahren 2011 und 2012 vorausgegangen. „Die Ergebnisse der Pilotierungsphase haben gezeigt“, so Voß, „dass Steuerschuldner die Möglichkeit, bargeldlos Steuerschulden zu begleichen, sehr gut angenommen haben.“

Für die Zahlungen mit EC-Karte ist die Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) notwendig. Nur dann besteht eine Zahlungsgarantie durch die Bank des Schuldners. Zusätzlich zum Beleg über die EC-Zahlung erhält der Steuerpflichtige vom Vollziehungsbeamten eine Quittung. Zahlungen mit Kreditkarte können nicht entgegen genommen werden.

Durch die vorhandenen Geräte ist es nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt ab sofort auch möglich, bei Abholung von über die Internetplattform www.zoll-auktion.de ersteigerten Gegenständen mit der EC-Karte zu bezahlen.
Autor: en

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Kommentare
Wolfi65
27.01.2014, 13:00 Uhr
Das ist aber schön
Bargeldloses Bezahlen von Steuerschulden, welche aber meisten durch Zahlungsunfähigkeit, z.B. Arbeitslosigkeit, Scheidung usw. der Delinquenten entstanden sind.
Somit bleibt zu hinterfragen, ob der Einsatz von Elektronik-Cash noch einen Wert hat, wenn die Finanzämter in vielen Fällen als Erstmaßnahme ohnehin die betreffenden Konto gepfändet haben.
Dann ist die EC Karte genauso wertlos wie das Ehrenwort mancher Politiker in unserem schönen Lande.
Retupmoc
27.01.2014, 13:30 Uhr
Vorsicht Bürger
Schön weiter überweisen, wir wollen doch dem FA nicht alles einfahc machen. Ob Uli H. und Konsorten auch Steuern per EC-Karte bezahlen? Dann abver auf die PIN achten.
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