Mi, 18:36 Uhr
29.01.2014
Autohändler verurteilt
Nahezu zehn Jahre hat es gedauert, das juristische Tauziehen um einen Sondershäuser Autohändler. Der war im vergangenen Jahr verhaftet worden, jetzt wurde ein Urteil gesprochen...
Peter M. ist wegen schwerer Urkundenfälschung in sechs Fällen und in Tateinheit mit schweren Betrugs in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Auch Geschäfte von Kraftfahrzeugen oder die Abwicklung von Kredit- und Leasinggeschäften sind ihm für diese Zeit per heutigen Beschluss untersagt. Gleichzeitig bleibt der Haftbefehl vom November vergangenen Jahres bestehen. Begründet wird dies durch das Gericht mit einer Straferwartung vor dem Landgericht Mühlhausen von zweieinhalb bis drei Jahren.
Hinzu würden rund ein Jahr Ersatzfreiheitsstrafen der bestehenden rechtskräftigen Geldstrafen und zwei weitere Verfahren vor den Amtsgerichten in Mühlhausen und Nordhausen kommen, die Hinweis auf eine sehr hohe Gesamtstrafe, mit der der Angeklagte jetzt erstmals konfrontiert wird, kommen. Das Gericht geht nach Informationen der Nordthüringer Online-Zeitungen von einer möglichen Gesamtfreiheitsstrafe von etwa acht Jahren als tat- und schuldangemessen prognostisch aus.
Das Gericht sieht dabei die Gefahr, dass der Angeklagte sich dem durch Flucht entziehen kann. Deshalb erscheint die Aufhebung des Haftbefehls seitens des Gerichts oder gar eine Beauflagung dem Verfahren nicht angemessen.
Autor: redPeter M. ist wegen schwerer Urkundenfälschung in sechs Fällen und in Tateinheit mit schweren Betrugs in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Auch Geschäfte von Kraftfahrzeugen oder die Abwicklung von Kredit- und Leasinggeschäften sind ihm für diese Zeit per heutigen Beschluss untersagt. Gleichzeitig bleibt der Haftbefehl vom November vergangenen Jahres bestehen. Begründet wird dies durch das Gericht mit einer Straferwartung vor dem Landgericht Mühlhausen von zweieinhalb bis drei Jahren.
Hinzu würden rund ein Jahr Ersatzfreiheitsstrafen der bestehenden rechtskräftigen Geldstrafen und zwei weitere Verfahren vor den Amtsgerichten in Mühlhausen und Nordhausen kommen, die Hinweis auf eine sehr hohe Gesamtstrafe, mit der der Angeklagte jetzt erstmals konfrontiert wird, kommen. Das Gericht geht nach Informationen der Nordthüringer Online-Zeitungen von einer möglichen Gesamtfreiheitsstrafe von etwa acht Jahren als tat- und schuldangemessen prognostisch aus.
Das Gericht sieht dabei die Gefahr, dass der Angeklagte sich dem durch Flucht entziehen kann. Deshalb erscheint die Aufhebung des Haftbefehls seitens des Gerichts oder gar eine Beauflagung dem Verfahren nicht angemessen.