Mi, 10:21 Uhr
12.02.2014
Neues aus Berlin (02)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: GEMA wieder im Fokus des Petitionsausschusses und erklärt...
Die GEMA, die privatrechtliche Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte im Musikwesen, ist seit vielen Jahren eine endlose Geschichte. Ob Kitas, Laienmusiker, Volkschöre oder Clubbesitzer – das GEMA-Gebaren und ihr Gebühren-Dschungel standen schon öfters in der Kritik und im Fokus von vielen Beschwerden an den Petitionsausschuss des Bundestages.
Heute hat der Petitionsausschuss ein weiteres Mal zu einer öffentlichen Petition mit 62.842 Mitzeichnungen ein Votum gefällt. Gefordert wurde, die so genannte GEMA-Vermutung aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären. Wer Geld fordert, muss auch nachweisen können, dass er dazu auch berechtigt ist, so Steinke.
Alle Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überwiesen. Das bedeutet, das die Bundesregierung nun ein Jahr Zeit hat den Forderungen des Petitionsausschusses zu folgen und die Rechtslage an den sich verändernden Musikmarkt anzupassen oder eine Ablehnung zu begründen.
Wahlkeisbüro Kersten Steinke
Autor: khhDie GEMA, die privatrechtliche Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte im Musikwesen, ist seit vielen Jahren eine endlose Geschichte. Ob Kitas, Laienmusiker, Volkschöre oder Clubbesitzer – das GEMA-Gebaren und ihr Gebühren-Dschungel standen schon öfters in der Kritik und im Fokus von vielen Beschwerden an den Petitionsausschuss des Bundestages.
Heute hat der Petitionsausschuss ein weiteres Mal zu einer öffentlichen Petition mit 62.842 Mitzeichnungen ein Votum gefällt. Gefordert wurde, die so genannte GEMA-Vermutung aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären. Wer Geld fordert, muss auch nachweisen können, dass er dazu auch berechtigt ist, so Steinke.
Alle Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überwiesen. Das bedeutet, das die Bundesregierung nun ein Jahr Zeit hat den Forderungen des Petitionsausschusses zu folgen und die Rechtslage an den sich verändernden Musikmarkt anzupassen oder eine Ablehnung zu begründen.
Wahlkeisbüro Kersten Steinke