eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 12:35 Uhr
13.02.2014

Fristen beachten

Die Antragsfrist für Existenzgründerpässe endet Ende März, darauf weist die IHK in einer Meldung hin. Hier die Tipps der IHK...

Noch bis zum 31. März 2014 können Existenzgründer bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) Anträge auf Beratungsförderung „Existenzgründerpass“ stellen. Der Projektbeginn darf dabei spätestens der 1. Juli 2014 sein und das Projekt muss auf jeden Fall am 31. Dezember abgeschlossen sein. Darauf weist der Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen/Artern der IHK Erfurt, Udo Rockmann, hin.

Anzeige symplr (1)
„Nur, wer sich umfassend und gründlich vorbereitet, kann später mit seinem Unternehmen erfolgreich am Markt bestehen. Der Existenzgründerpass ist genau auf diese Zielstellung ausgerichtet und unterstützt Existenzgründungswillige mit Beratungs- und Bildungsförderung in Höhe von maximal 1785 Euro“ so Rockmann. Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen zu den Themen Steuern, Recht, Marketing, Technologie, aber auch branchenbezogene und kaufmännische Seminare.

Detaillierte Hinweise dazu werden an den Netzwerk-Sprechtagen am Dienstag, dem 11. März, im BIC Nordhausen und am Donnerstag, dem 27. Februar, in Artern gegeben. Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten (Tel. 03631 908210).
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)