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Sa, 00:13 Uhr
15.02.2014

Aufstand gegen die Landrätin?

Viel Lärm um nichts? Die letzte Kreisausschusssitzung schlug hohe Wellen im Nachgang. Mehr Wellen sollte sie aber aus anderen Gründen schlagen.

Es geht nochmals um die fast gescheiterte Zustimmung des Haushalts im Kreisausschuss. Offensichtlich zeigt sich hier bei einigen Kreistagsmitgliedern erschreckende Mängel in der Kenntnis der Thüringer Kommunalordnung bzw. in der Geschäftsordnung des Kreistages.

Man sprach von einem beinahe Scheitern des Haushalts im Kreisausschuss (Asyl für die Landrätin ). Aber dem ist nicht so! Nach Anhörung einiger kompetenter Kenner der Thüringer Kommunalordnung und einem Blick in die Geschäftsordnung des Kreistages ergibt sich folgendes Bild:

Was darf der Kreisausschuss beschließen?
Die Geschäftsordnung gibt Auskunft:

§ 25
Kreisausschuss
(1) Der Kreistag bildet einen Kreisausschuss. Er besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern.
(2) Der Kreisausschuss beschließt über:
- Verträge des Landkreises oder seiner wirtschaftlichen Unternehmen mit Mitgliedern des Kreistages oder mit Landkreisbediensteten (außer Dienstverträge),
- Personalangelegenheiten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Landrates fallen,
- die Genehmigung von Nebentätigkeiten des Landrates und des Beigeordneten,
- Stundung und Erlass der dem Landkreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben, soweit nicht der Landrat zuständig ist (§ 8 der Hauptsatzung),
- Abschluss gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleiche, soweit nicht der Landrat zuständig ist (§ 8 der Hauptsatzung),
- Anordnung und Aufhebung hauswirtschaftlicher Sperren gemäß § 28 ThürGemHV,
- über- und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als 30.000 EUR bis zu 250.000 EUR,
- Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Wert von bis zu 100.000 EUR,
- Abschluss und Auflösung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke und Gebäude, wenn das jährlich zu zahlende Entgelt mehr als 50.000 EUR beträgt,
- Abschluss von Kreditverträgen im Rahmen des genehmigten Haushalthaltsplanes,
- Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauleistungen sowie für Lieferungen und Leistungen aufgrund von Kauf-, Werk-, Miet-, Mietkauf- und Leasingverträgen im Wert von mehr als 100.000 EUR,
- Vergabe öffentlicher Aufträge für die Erbringung freiberuflicher Leistungen im Wertumfang von mehr als 50.000 EUR,
- Veräußerung von Grundstücken, wenn der Verkauf oder Tausch zum vollen Verkehrswert erfolgt, im Wert von mehr als 25.000 EUR bis 100.000 EUR.


Hier steht nichts drin, dass der Kreisausschuss die Tagesordnung einer Kreistagssitzung bestimmen kann. Und es steht nicht drin, dass der Kreisausschuss einen Haushaltsentwurf ablehnen kann.

Selbst wenn der Kreisausschuss den Haushaltsentwurf bei Abwesenheit der Landrätin, wie am letzten Mittwoch, mit allen Stimmen abgelehnt hätte, wäre das noch nicht das Scheitern des Haushalts.

Auch nicht relevant wäre ein Beschluss des Kreisausschusses, bei Abwesenheit der Landrätin, wenn festgelegt worden wäre, den Haushalt nicht in die Tagesordnung der Kreistagssitzung auf zu nehmen. Denn in der Geschäftsordnung für die Durchführung des Kreistages heißt es:

§ 4
Tagesordnung
(1) Der Landrat setzt im Benehmen mit dem Beigeordneten und dem Kreisausschuss die Tagesordnung fest. Die Tagesordnung gliedert sich in einen öffentlichen und soweit erforderlich in einen nicht öffentlichen Teil. Die zur Beratung anstehenden Punkte sind in Form einer Beschlussvorlage schriftlich zu erläutern. Die Beschlussvorlagen sind der Einladung grundsätzlich beizufügen oder kurzfristig nachzureichen. Sie sollen den Kreistagsmitgliedern jedoch grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung zugestellt sein. Von einer Tischvorlage ist nur in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch zu machen.


Im Benehmen heißt nichts anderes, man stimmt sich ab, aber das letzte Wort was als Tagesordnung im Kreistag verkündet wird hat der Landrat. Selbst wenn der Kreisausschuss den „Aufstand gegen die Landrätin geprobt“ hätte, die Landrätin hätte den Haushalt auf die Tagesordnung setzen können und erst der Kreistag selbst hätte mit Beschlussantrag und Abstimmung den Haushalt von der Tagesordnung nehmen können!
Einigen Kommunalpolitikern ist offensichtlich entgangen, dass sich die Thüringer Kommunalordnung geändert hat und das mit dem „im Benehmen“ neu eingeführt hat.

Nichts von wegen „Aufstand“ gegen die Landrätin. Erschreckender ist eine andere Tatsache. Da lässt die SPD-Fraktion zu, dass man sich nicht mit dem Haushalt beschäftigt, obwohl in der Einladung (fristgemäß) dieser Tagesordnungspunkt ausgewiesen wurde und lässt die abwesende SPD-Landrätin quasi im Regen stehen.

Kreisausschussmitglied Cornelia Kraffzick (SPD) hatte im Kreisausschuss begründet, man hätte sich in der SPD-Fraktion noch nicht ausreichend mit dem Haushaltsentwurf beschäftigt und bei der Abstimmung über den Haushalt sich zusammen mit Matthias Strejc der Stimme enthalten. Die Zustimmung des Haushalts kam nur mit den Stimmen der Linkspartei und es ersten Beigeordneten zusammen (3 Ja-Stimmen, 2-Nein-Stimme, 2 Enthaltungen..

Die Bewertung dieser Arbeitsweise überlässt kn dem geneigten Leser.
Autor: khh

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